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Augsburg hat jetzt auch seinen Macron
#51

(04.06.2019, 23:07)PuK schrieb:  "Direkte Demokratie" ist doch nicht das Schaffen einer neuen Institution, die möglicherweise entscheidungsbefugt ist (sofern Stadtrat und/oder Bürgermeister das erlauben) und die entsprechend dem Wahlergebnis in den entsprechenden Stadtteilen zusammengesetzt ist. Das ist repräsentative Demokratie, nur dass halt noch eine zusätzliche Ebene eingezogen wird.

Direkte Demokratie ist so etwas wie in der Schweiz. So wie neulich, als dort die Bürger über die Einzelfrage abstimmen konnten, ob das Waffengesetz verschärft werden sollte oder nicht. Das, Volksabstimmungen über konkrete Einzelfragen, ist direkte Demokratie. Sobald alle Entscheidungen oder ein bestimmter Teil der Entscheidungen auf ein Gremium übertragen werden, das dann im Namen des Bürgers entscheidet, handelt es sich um repräsentative Demokratie.

Als Faustregel können Sie verwenden: Handelt es sich durch Entscheidungen durch gewählte Gremien, ist es repräsentative Demokratie. Handelt es sich um Abstimmungen über einzelne Fragen durch den Bürger, dann und nur dann ist es direkte Demokratie. Oder kürzer: Alles, was mit "Wahl" umschrieben wird, ist repräsentative, und nur das, was als "Volksabstimmung" bezeichnet wird, ist direkte Demokratie.

Danke. Zwinker  Jetzt kann ich mir eine ausführliche Reaktion ersparen die ganz ähnlich ausgesehen hätte.
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#52

Bei ihrer Ernennung für die Oberbürgermeisterwahl äußerte die Kandidatin der CSU Frau Eva Weber u.a., dass sie auf Stadtteilebene "Bezirksausschüsse" einführen möchte (Artikel 60 der Gemeindeordnung). Damit werde die "repräsentative Demokratie" gestärkt.

Die Stadt Ingolstadt führte Bezirksausschüsse bereits im Jahr 1967 freiwillig ein.

Damit werde die "repräsentative Demokratie" gestärkt.

Wird damit nicht die Dominanz der im Stadtrat vertretenen Parteien gestärkt ?

Wird damit nicht eine komplexere Teilnahme der Bürger verhindert ?

Wie wäre es, wenn den Bürgern in den Stadtteilen bestimmte Vorschlags- und Beteiligungsrechte eingeräumt werden könnten ?
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#53

(02.06.2019, 15:29)Donnerwetter schrieb:  Am kommenden Mittwoch ist das  nächste Treffen von "Augsburg in Bürgerhand".

Mittwoch, 5.6., 18.30 Uhr im Bistro "Le Coq", Weiße Gasse 8 (Altstadt)
 
U.a. mit einem Kurzvortrag von Tobias Walter über die  Grundsätze zu den Bereichen Energie und Ökologie, einen
 
Bericht über eine "Augsburger Allianz gegen Immobilienspekulation" und Fragen, Diskussionen etc.
 
www.augsburg-in-buergerhand.de                  Wer kommt noch ?

Wieviele Besucher außerhalb der ... Augsburg in Bürgerhand waren anwesend? At
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#54

(06.06.2019, 11:01)Bogdan schrieb:  Wieviele Besucher außerhalb der ... Augsburg in Bürgerhand waren anwesend? At

Wie könnte das überprüft werden, wer außerhalb der "AiB" anwesend war  ?
(Sie meinen doch damit die Mitglieder der AiB, oder ?)
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#55

(06.06.2019, 14:09)messalina schrieb:  So, ich habe jetzt mal nach "Augsburg in Bürgerhand" gegoogelt. Und da kam als erstes Werbung für eine Praxis für Psychotherapie, Kinesiologie & Märchentherapie in Augsburg! Kann es sein, dass da unser Augsburger "Macron" arbeitet? Weil der ist ja glaub Psychotherapeut.

Also mich spricht das ja an, Kinesiologie & Märchentherapie. Aber ich weiß nicht, so eine Werbung, wenn man "Augsburg in Bürgerhand" sucht? Da könnten bestimmt manche jetzt auf die Idee kommen, dass unser Macron in Wirklichkeit Märchen erzählt, oder? Nanu

Herzlich willkommen 

Nein, das kommt da nicht. Ich weiß nicht, was du gegoogelt hast oder was du finden wolltest. Ich weiß auch nicht was heute los ist, dass alle so unseriöses Zeug posten, das nur ihre eigenen Interessen transportiert.

https://www.augsburg-in-buergerhand.de/ 

Wenn man Augsburg in Bürgerhand googelt kommt sehr bald die genannte Homepage. Da werden sie geholfen, wenn ihnen Probleme sind, was AiB will.

Seine Praxis hat Marcon auch nicht bei der Märchentante sondern in der Matthias-Claudius-Straße http://www.psychologe-augsburg.de/willkommen.html 
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#56

(06.06.2019, 13:50)messalina schrieb:  Habe ich doch schon geschrieben? Nanu Die Ausschüsse sind in Wirklichkeit glaub nur Marionetten vom Stadtrat. Und den echten Bürgeraktionen so wie in Pfersee sagt man dann "ihr müsst das jetzt in Zukunft alles über den Bezirksausschuss machen" und dann können die das alles viel besser von oben steuern. Und wenn die Bürger trotzdem unbequem werden, dann schaffen sie die Ausschüsse einfach wieder ab.

Ja, danke für den Hinweis, dass Sie das bereits schon einmal schrieben.

Inwiefern hatte die Bürgeraktion Pfersee Erfolg bei Ihren Bemühungen ?
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#57

(04.06.2019, 05:54)PuK schrieb:  Hat eigentlich schon jemand Kurt Gribl darüber informiert, dass er abgesetzt wurde? Clown


Schwer zu sagen. Der Art. 60 GO ist ja sehr weit gefasst.



Die Ausschüsse können gebildet werden, sind dann für bestimmte Aufgaben zuständig, Stadtrat oder Bürgermeister können den Ausschüssen Vorbereitung oder Entscheidung übertragen... Reichlich unkonkret.

Man müsste, um sich eine Meinung zu bilden, die Satzung kennen.


Oder vielmehr deren Entwurf, denn so eine Satzung gibt es ja wohl in Augsburg noch nicht.
Danke ! Ein neuer Aspekt: "Man" bräuchte zumindest den Entwurf einer Satzung.
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#58

(06.06.2019, 21:25)Donnerwetter schrieb:  Danke ! Ein neuer Aspekt: "Man" bräuchte zumindest den Entwurf einer Satzung.

Bittesehr! Gibt's denn "einen"?
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#59

(06.06.2019, 21:48)PuK schrieb:  Bittesehr! Gibt's denn "einen"?

Tja, vielleicht können Sie mich beraten wie "man" die Sache mit der Satzung angeht ?

Ich arbeite mich gegenwärtig ein bisschen in die GO ein. Habe mal "einen Blick" in die Geschäftsordnung des Stadtrates "geworfen" etc.
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#60

(07.06.2019, 11:35)Donnerwetter schrieb:  Tja, vielleicht können Sie mich beraten wie "man" die Sache mit der Satzung angeht ?

Ich arbeite mich gegenwärtig ein bisschen in die GO ein. Habe mal "einen Blick" in die Geschäftsordnung des Stadtrates "geworfen" etc.

Naja, kommunales Recht ist nicht so sehr mein Spezialgebiet. Aber ein bisschen was kann ich dazu sagen.

Eine Gebietskörperschaft (Schön ekliges Wort, gell? Lässt mich immer an sehr fette Frauen denken.) wie eine Stadt oder Gemeinde regelt bestimmte Angelegenheiten per Satzung. So eine Satzung wird durch den Stadt- oder Gemeinderat beschlossen und dann vom (Ober)-Bürgermeister unterschrieben. Dann muss sie noch bekannt gemacht werden, im einfachsten Fall durch einen Aushang am Rathaus. Sie muss dann dort auch zur Einsichtnahme durch jedermann aufliegen. Und dann ist sie geltendes (öffentliches) Recht, gilt also im Verhältnis der Gebietskörperschaft zum dort ansässigen Bürger.

Beispiele für Satzungen sind etwa Abfallgebührensatzungen, Erschließungskostenbeitragssatzungen oder Hundesteuersatzungen.

Inhaltlich ist dazu festzustellen, dass Satzungen "nach Bedarf" gemacht werden. Eine Gebietskörperschaft muss keine Satzung zu jedem denkbaren Thema haben. Z.B. braucht eine Gemeinde, in der es kein öffentliches Schwimmbad gibt, keine Benutzungsordnung für Bäder. (Es muss also auch nicht "Satzung" im Titel stehen. Eine Satzung kann auch z.B. "...ordnung" oder "Bauleitplan" heißen.)

Und natürlich braucht deshalb eine Gemeinde oder Stadt unter 100.000 Einwohnern keine Satzung über Bezirksausschüsse und wird daher auch sicherlich keine haben. Eine Stadt über 100.000 Einwohner muss nur dann eine solche haben, wenn Bezirksausschüsse eingerichtet sind oder werden.

Also kann "man" die Sache nur so angehen, dass der Stadtrat a) beschließt, Bezirksausschüsse einzurichten und im selben Zug b) eine Satzung über diese Ausschüsse beschließt, die deren Befugnisse und weitere Details regelt.
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