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Seenot-Rettung

Die Maßstäbe des hier Sag- bzw. Schreibbaren, mit denen dieses Forum ursprünglich einmal angetreten ist, scheinen zu bröckeln. Schade.

Auch beim wiederholten Lesen kann ich da oben keinen verbotenen Inhalt oder eine Verunglimpfung von bestimmten Bevölkerungsgruppen entdecken. Allenfalls Kritik an gewissen Aspekten der Regierungspolitik, die sich aber vollständig innerhalb des im Rahmen der Meinungsfreiheit Erlaubten bewegt.

Dass messalina nicht versteht, wofür der gelbe Punkt ist, kann ich nachvollziehen. Ich versteh's nämlich auch nicht.
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(28.07.2019, 13:53)PuK schrieb:  Die Maßstäbe des hier Sag- bzw. Schreibbaren, mit denen dieses Forum ursprünglich einmal angetreten ist, scheinen zu bröckeln. Schade.

Auch beim wiederholten Lesen kann ich da oben keinen verbotenen Inhalt oder eine Verunglimpfung von bestimmten Bevölkerungsgruppen entdecken. Allenfalls Kritik an gewissen Aspekten der Regierungspolitik, die sich aber vollständig innerhalb des im Rahmen der Meinungsfreiheit Erlaubten bewegt.

Dass messalina nicht versteht, wofür der gelbe Punkt ist, kann ich nachvollziehen. Ich versteh's nämlich auch nicht.

Soso Vollpension und Krankenversicherung sind also keine bewusste Verunglimpfung oder Neidschüren?

Vollpension ist ein Begriff der normalerweise nur mit Urlaub verküpft wird und Krankenversicherung stimmt so auch nicht.
Entstehende Kosten werden je nach beststehendem Status vom Sozialamt oder einer Kasse getragen, allerdings nicht wie bei den eigenen Leuten.
Unsereiner kann in eine Klinik um, vom Hausarzt/Notarzt verordnet, Dinge abklären zu lassen, diejenigen die gemeint sind nur im akuten Notfall genauso wie zum Arzt.
Da geht nichts wie selber in die Notaufnahme und stationär ohne hinlänglichen Grund oder beim Niedergelassenen bauchpinseln lassen wie manche Rentner.

Ich weiß das aus beruflicher Erfahrung da ich mich nur allzu oft mit Zahlungsverweigerung von Kassen herumschlagen muss, übrigens auch mit Arbeitnehmern vom Balkan
oder gar aus Polen, die hier kurzfristig bei deutschen Kassen versichert sind, gibt es ähnliche Stati.

Übrigens verstehe ich nicht wie man dieses Dummstellen, dann aber doch so schlau sein immer wieder sich an Grenzen zu tasten, in der Hoffnung es wird nicht sanktioniert, derart übersehen/negieren kann.
Für mich hat diese (diese/dieses?) User von Beginn an immer nur ein Zeil verfolgt und das Autfreten als "weiblich" ist in einem Forum, überwiegend männlich besetzt, taktisch gewählt.
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(28.07.2019, 14:48)Kreti u. Plethi schrieb:  Soso Vollpension und Krankenversicherung sind also keine bewusste Verunglimpfung oder Neidschüren?

Solange
das im AsylbLG steht, 
ist das m.E. nur eine polemische, aber dennoch der Wahrheit ziemlich nahekommende Umschreibung der Situation:

Zitat:§ 3 Grundleistungen
(1) Bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes erhalten Leistungsberechtigte nach § 1 Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf).

(...)

§ 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
(1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden Schutzimpfungen entsprechend den §§ 47, 52 Absatz 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.
(2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.
(3) Die zuständige Behörde stellt die Versorgung mit den Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 sicher. Sie stellt auch sicher, dass den Leistungsberechtigten frühzeitig eine Vervollständigung ihres Impfschutzes angeboten wird. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Absatz 2 und § 132e Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die zuständige Behörde bestimmt, welcher Vertrag Anwendung findet.

Übrigens kann auch jeder Deutsche aus der gesetzlichen Krankenversicherung "ausgesteuert" werden, die dir sicherlich bekannt ist. Eine genügend lang andauernde Krankheit mit nur geringer oder keiner Aussicht auf Besserung reicht. Klar, irgendwer zahlt auch dann (der Bezirk in diesem Fall). Allerdings gibt's dann auch nur noch Grundversorgung.

Und wenn du als Deutscher ins Ausland fährst, solltest du dich vorher informieren, ob deine gesetzliche Krankenversicherung dort auch Gültigkeit hat. Sonst "darfst" du nämlich auf eigene Kosten eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
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(28.07.2019, 15:03)PuK schrieb:  Solange
das im AsylbLG steht, 
ist das m.E. nur eine polemische, aber dennoch der Wahrheit ziemlich nahekommende Umschreibung der Situation:


Übrigens kann auch jeder Deutsche aus der gesetzlichen Krankenversicherung "ausgesteuert" werden, die dir sicherlich bekannt ist. Eine genügend lang andauernde Krankheit mit nur geringer oder keiner Aussicht auf Besserung reicht. Klar, irgendwer zahlt auch dann (der Bezirk in diesem Fall). Allerdings gibt's dann auch nur noch Grundversorgung.

Und wenn du als Deutscher ins Ausland fährst, solltest du dich vorher informieren, ob deine gesetzliche Krankenversicherung dort auch Gültigkeit hat. Sonst "darfst" du nämlich auf eigene Kosten eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

1. Erforderlicher Bedarf verbunden mit einem Urlaubsbegriff?..... na ja.
2. Ausgesteuert wird niemand wegen Krankheit sondern Erwerbsunfähig und ist dann, nach Krankengeld von 18 Monaten, durch die DRV krankenversichert.
Die Grundversicherungstarife gibt es nur bei privat Versicherten die den Beitrag nicht mehr aufbringen können und der ist tatsächlich schlechter als die gesetzliche Versorgung.
3. Klar weltweit rumfliegen,zu Urlaubszwecken, braucht vorherige Information, in Europa allerdings ist das geregelt.
Nur kommen die nicht um Urlaub zu machen, wollen sogar arbeiten, dürfen nur nicht. Dann bräuchten sie die "Vollpension" nicht und wären krankenversichert.

Bevor wieder das Argument von irgendeiner Seite kommt dann nähmen sie den Einheimischen den Arbeitsplatz weg, ohne Kenntnisse der Sprache und ohne Ausbildung muss der Einheimische "Konkurrent" allerdings selbst verdammt bescheidene Voraussetzungen mitbringen.
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(28.07.2019, 16:15)Kreti u. Plethi schrieb:  2. Ausgesteuert wird niemand wegen Krankheit sondern Erwerbsunfähig und ist dann, nach Krankengeld von 18 Monaten, durch die DRV krankenversichert.
Die Grundversicherungstarife gibt es nur bei privat Versicherten die den Beitrag nicht mehr aufbringen können und der ist tatsächlich schlechter als die gesetzliche Versorgung.

Erste Hälfte: Ja. Nur ist die Erwerbsunfähigkeit ja zumeist eine direkte Folge dieser lang andauernden Krankheit mit geringen oder keinen Aussichten auf Besserung. Die kommt ja nicht aus dem Nichts, diese Erwerbsunfähigkeit.

Zweite Hälfte: Mir wurde bei der Barmer erklärt, dass in diesem Fall der Regierungsbezirk einspringt und dass die Versorgung dabei nur noch eine Grundversorgung ist. Wie das heißt, ist ja egal, und das nichts daran, dass immer irgendjemand zahlt, aber dann nur noch aufs Nötigste verringerte Maßnahmen. Und von einer krankhaft Magersüchtigen, die insgesamt knapp vier Jahre lang auf einer Suchtstation des Augsburger BKH einquartiert war (weil sich angeblich kein geeigneterer und preiswerterer Platz irgendwo für sie fand) und natürlich aufgrund ihrer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig war, weiß ich, dass den Pflegesatz dort (zu jener Zeit um die 180 €/Tag, aber das ist noch ohne Medikamente und Ärzte, sondern die Kosten dafür kommen noch oben drauf) der Bezirk Schwaben übernahm. Das ist aber schon ein paar Jahre her. Mag sein, dass sich da hinsichtlich des Kostenträgers inzwischen etwas geändert hat, aber aus Sicht des Patienten ist das alles egal. Der ist nämlich dann raus aus dem gesetzlichen KV-System.
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(28.07.2019, 16:35)PuK schrieb:  Erste Hälfte: Ja. Nur ist die Erwerbsunfähigkeit ja zumeist eine direkte Folge dieser lang andauernden Krankheit mit geringen oder keinen Aussichten auf Besserung. Die kommt ja nicht aus dem Nichts, diese Erwerbsunfähigkeit.

Zweite Hälfte: Mir wurde bei der Barmer erklärt, dass in diesem Fall der Regierungsbezirk einspringt und dass die Versorgung dabei nur noch eine Grundversorgung ist. Wie das heißt, ist ja egal, und das nichts daran, dass immer irgendjemand zahlt, aber dann nur noch aufs Nötigste verringerte Maßnahmen. Und von einer krankhaft Magersüchtigen, die insgesamt knapp vier Jahre lang auf einer Suchtstation des Augsburger BKH einquartiert war (weil sich angeblich kein geeigneterer und preiswerterer Platz irgendwo für sie fand) und natürlich aufgrund ihrer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig war, weiß ich, dass den Pflegesatz dort (zu jener Zeit um die 180 €/Tag, aber das ist noch ohne Medikamente und Ärzte, sondern die Kosten dafür kommen noch oben drauf) der Bezirk Schwaben übernahm. Das ist aber schon ein paar Jahre her. Mag sein, dass sich da hinsichtlich des Kostenträgers inzwischen etwas geändert hat, aber aus Sicht des Patienten ist das alles egal. Der ist nämlich dann raus aus dem gesetzlichen KV-System.

Es gibt seit 2007 eine Krankenvericherungspflicht (privat seit 2009), bei Erwerbsunfähigkeit geschieht das über die DRV, bei zusätzlichen Unterbringungskosten, außer der Therapie selber mag/kann das anders aussehen.
4 Jahre BKH sind heute auch nicht mehr möglich da dort mittlerweile auch ganz anders abgerechnet wird (nach PEPP googeln).
Sowie wenn jemand in den letzten 5 Jahren nicht mindestens 36 Monate Pfichtbeiträge eingezahlt hat gibt es keine Erwerbsunfähgikeitsrente.
Welche Behörden in diesen Fällen im einzelnen dann zuständig sind entzieht sich meiner Kenntnis.
Meine Kasse hätte mich beim Krankengeld sehr gern in die für ich noch gültige BU abgschoben, nur war der Reha-Doc, auch ich, anderer Meinung.

Führt aber jetzt alles zu weit weg vom eigentlichen Thema.
Ich kann @Klartexter seine Entschedung absolut nachvollziehen, er hatte es ja auch schon angekündigt.
Bei mir wäre das weit früher passiert.
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(28.07.2019, 14:48)Kreti u. Plethi schrieb:  Soso ....
........
Übrigens verstehe ich nicht wie man dieses Dummstellen, dann aber doch so schlau sein immer wieder sich an Grenzen zu tasten, in der Hoffnung es wird nicht sanktioniert, derart übersehen/negieren kann.
Für mich hat diese (diese/dieses?) User von Beginn an immer nur ein Zeil verfolgt und das Autfreten als "weiblich" ist in einem Forum, überwiegend männlich besetzt, taktisch gewählt.

Ich gratuliere zur perfekten Punktlandung mit entsprechender Analyse dessen

und wie sich nachträglich herausstellt, auffälligem Beifang.


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Sein , PuKs trauriges Bild (bisher kaum bekannt)
stammt aus einer von ihm an anderer Stelle im Forum hingerotzten Quelle.

Wie üblich, "nur" die Bundesregierung madig zu machen!


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(28.07.2019, 16:15)Kreti u. Plethi schrieb:  Bevor wieder das Argument von irgendeiner Seite kommt dann nähmen sie den Einheimischen den Arbeitsplatz weg, ohne Kenntnisse der Sprache und ohne Ausbildung muss der Einheimische "Konkurrent" allerdings selbst verdammt bescheidene Voraussetzungen mitbringen.

Ja und? Umso schlimmer, wenn das importierte Gold den Konkurrenzkampf in den prekären Beschäftigungsverhältnissen noch verschärft.

Martin
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(28.07.2019, 18:21)Martin schrieb:  Ja und? Umso schlimmer, wenn das importierte Gold den Konkurrenzkampf in den prekären Beschäftigungsverhältnissen noch verschärft.

Martin
gerötet von mir

welche sind das Ihrer Meinung nach?
Das importierte Gold, wie Sie diese Menschen nennen, stellen doch keine Konkurrenz dar
in sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten.
Und in solche können auch genügend Deutsche gelangen, die Weiterbildung betreiben wollen!
Der Bedarf ist größer als das Angebot.
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