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Messerattacke in München

(26.10.2017, 11:54)PuK schrieb:  ...

Wer hätte denn 1948/49 zu uns kommen können oder wollen?  ...
Na ja, die hier sollten wir nicht  vergessen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Flucht_und...%80%931950 
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(26.10.2017, 11:45)Don Cat schrieb:  Die Religionsfreiheit steht bei uns niemals zur Disposition.

Wohingegen:

Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

De Fakto geht es da um Verbote von Vereinigungen, Vereine, Parteien usw.

Das reicht doch um z.B. ne Mosche oder nen islamischen Verein zuzusperren, wenn dort Terroristen ausgebildet oder angeworben werden.

Eben, es genügt meist, wenn man den Spielraum, den die bereits bestehenden Gesetze bieten, ausnützt.

Zudem:
Als man das GG ausarbeitete, dachte sicher keiner der Beteiligten daran, dass einmal eine sich islamisch nennende Organisation unter dem Schutzmantel einer großen Religion, ihres Gottes und konkret auch von Moscheen weltweit Anschläge verüben und Menschen töten würde.
Man könnte also ein Gesetz verabschieden, das allgemein gehalten ist und die Religionsfreiheit einschränkt, wenn ein gravierender Missbrauch der Religionsfreiheit vorliegt, und das auch Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Missbrauchs erlaubt.
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(26.10.2017, 11:57)Don Cat schrieb:  Na ja, die hier sollten wir nicht  vergessen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Flucht_und...%80%931950 

Ja, das ist Betriebsblindheit. Ich bin ja selber genetisch zu 50 % einer von ihnen. Nur waren das juristisch und auch praktisch gesehen Deutsche. Ich mag nicht mit Leuten aus Arabien und Afrika in einen Topf geschmissen werden.

Ich sehe mich nicht als Mensch mit Migrationshintergrund, obwohl da natürlich mal was war in der Vergangenheit. Meine Großmutter und mein Vater, die damals vertrieben wurden, waren Deutsche. Wieso zum Teufel sollte ich also einen Migrationshintergrund haben? Die sind einfach umgezogen, nur mit dem Unterschied, dass sie zwangsweise umgezogen sind. (Das hat nämlich tatsächlich schon mal jemand in diesem Zusammenhang zu mir gesagt, nicht du, dass ich deshalb auch einen Migrationshintergrund hätte.)

Natürlich waren die Leute damals auch nicht begeistert von diesen Vertriebenen, sie hatten ja meistens selbst nichts mehr. Aber die Vertriebenen waren qualitativ ganz anders als heute, im Hinblick auf Fragen wie Quaifikation und Integration. Was sollte man denn bei Sudetendeutschen oder Ostpreußen überhaupt integrieren, wenn sie schon zig Jahre lang die selbe Kultur gelebt hatten? Nichts. Und wenn einer einen deutschen Abschluss mirbrachte, dann musste man nicht weiter nach Qualifikation fragen. Die meisten hatten so einen Abschluss.

Und: Es waren zu 100 % tatsächlich Heimatvertriebene. Es waren nicht zu 97 % oder so Wirtschaftsflüchtlinge.
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(26.10.2017, 11:45)Don Cat schrieb:  Die Religionsfreiheit steht bei uns niemals zur Disposition.

Wohingegen:

Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

De Fakto geht es da um Verbote von Vereinigungen, Vereine, Parteien usw.

Das reicht doch um z.B. ne Mosche oder nen islamischen Verein zuzusperren, wenn dort Terroristen ausgebildet oder angeworben werden.

Und wie gehen wir praktisch vor? Die systeminhärente Gefährdungslage ist gegeben. Flächendeckend "Kulturvereine" und Moscheen überwachen? Oder hoffen, dass ein Tippgeber aus der Szene rechtzeitig warnt? Überall V-Leute einschleusen? Mir scheint es nicht ganz durchdacht, wie das quantitative Problem gelöst werden kann, um am Ende eine qualitativ brauchbare Lösung zu erhalten.

Martin
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Das http://m.focus.de/politik/deutschland/ue...70079.html 


Gefährdungslage für Frauen:

Die polizeiliche Kriminalstatistik weist den Tatbestand „Überfall auf Joggerinnen“ nicht explizit aus. Allerdings geben zwei Statistiken einen Hinweis darauf, wie sich die Gefährdungslage für Frauen in der Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Sie hat sich offenbar verbessert. So gab es Anfang der 2000 Jahre jedes Jahr mehr als 5000 Raubüberfälle in der Öffentlichkeit mit weiblichen Opfern, 2016 waren es 4097. Und während Anfang des Jahrtausends jedes Jahr weit mehr als 2000 Frauen Opfer von überfallartigen Vergewaltigungen durch Einzeltäter wurden, waren es 2016 deutlich weniger, 1081.“

Na das sind ja mal erfreuliche Nachrichten ....und wenn man ( Frau ) 
die nachfolgenden Tipps beherzigt, dürfte es auf 0 rauslaufen....


Tipps von Polizei und Opferverbänden:
  • Alle genannten Opfer haben eines gemeinsam: Sie waren alleine unterwegs. Deshalb die wohl wichtigste Vorsichtmaßnahme: Wenn möglich, sollte man nicht alleine joggen oder zumindest in Ruf- oder Sichtweite von anderen Menschen.

  • Auch wenn die Helligkeit einige der Täter nicht abgehalten hat, gilt: Dunkelheit und mangelnde Beleuchtung auf dem Weg macht es potentiellen Tätern leichter.

  • Beim Laufen gehören Kopfhörer für viele dazu. Sie sind aber ein Risikofaktor, da sie die Wahrnehmung einschränken.

  • Wer bereits einem Angreifer gegenübersteht, hat zwei Möglichkeiten: Sich wehren sowie Hilfe holen. Wehren kann sich gut, wer etwa einen Selbstverteidigungskurs absolviert hat. Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von Pfefferspray. Allerdings ist das nur in einer wirklichen Notsituation erlaubt, sonst strafbar.

  • Alarm zu schlagen kann man auf dem herkömmlichen Weg, etwa laut rufen, oder mithilfe einer Trillerpfeife oder eines Taschenalarms. Natürlich kann im Notfall auch ein modernes Handy zum Helfer werden, wenn man es etwa mit einer speziellen Notfall-App ausgestattet ist.„



    Ein Land in dem wir gut und gerne leben.... Rauch
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(27.10.2017, 00:13)SilverSurfer schrieb:  Ein Land in dem wir gut und gerne leben.... Rauch

Zumindest besser und gerner als nach der Statistik im Jahre 2000. Innocent 

(Die Verhaltenstipps dürften seinerzeit ähnlich gelautet haben - mein Selbsthilfekurs ist aus dem Jahr 1996)
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(27.10.2017, 00:13)SilverSurfer schrieb:  Das http://m.focus.de/politik/deutschland/ue...70079.html 


Gefährdungslage für Frauen:

Die polizeiliche Kriminalstatistik weist den Tatbestand „Überfall auf Joggerinnen“ nicht explizit aus. Allerdings geben zwei Statistiken einen Hinweis darauf, wie sich die Gefährdungslage für Frauen in der Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Sie hat sich offenbar verbessert. So gab es Anfang der 2000 Jahre jedes Jahr mehr als 5000 Raubüberfälle in der Öffentlichkeit mit weiblichen Opfern, 2016 waren es 4097. Und während Anfang des Jahrtausends jedes Jahr weit mehr als 2000 Frauen Opfer von überfallartigen Vergewaltigungen durch Einzeltäter wurden, waren es 2016 deutlich weniger, 1081.“

Na das sind ja mal erfreuliche Nachrichten ....und wenn man ( Frau ) 
die nachfolgenden Tipps beherzigt, dürfte es auf 0 rauslaufen....

Interessant ist ja der Vergleichszeitraum. Warum 17 Jahre zurück? Tatsächlich waren Raubüberfälle und Körperverletzungen schon lange rückläufig, bis sie seit 2015 wieder sprunghaft anstiegen:

https://de.statista.com/statistik/daten/...seit-2007/ 

Hier soll den Leuten wieder ein X für ein U vorgemacht werden.

Martin
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(27.10.2017, 02:26)Martin schrieb:  Interessant ist ja der Vergleichszeitraum. Warum 17 Jahre zurück? Tatsächlich waren Raubüberfälle und Körperverletzungen schon lange rückläufig, bis sie seit 2015 wieder sprunghaft anstiegen:

https://de.statista.com/statistik/daten/...seit-2007/ 

Hier soll den Leuten wieder ein X für ein U vorgemacht werden.

Martin

Auch danach lebt es sich in manchen Fällen noch sicherer als 2011.

Besonders schön finde ich ja die Rubrik: Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen

Ist mir schon auch klar, dass Letzteres marginale Auswirkungen haben dürfte. Aber warum fasst man das zusammen, wenn man eine SERIÖSE Statistik erstellen möchte?


Auch wenn es ein Tabuthema des Staates ist, kann man wohl im Hinblick auf das Einwirken auf das Opfer und die Auswirkugnen auf seine Angehörigen einen Tod auf Verlangen nicht mit einem Mord gleichsetzen.
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(27.10.2017, 02:34)Sophie schrieb:  Ist mir schon auch klar, dass Letzteres marginale Auswirkungen haben dürfte. Aber warum fasst man das zusammen, wenn man eine SERIÖSE Statistik erstellen möchte?

Systematisch sind das für die Polizei nun einmal alles "Tötungsdelikte".
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(27.10.2017, 07:24)PuK schrieb:  Systematisch sind das für die Polizei nun einmal alles "Tötungsdelikte".

Das ist mir schon klar. Nur sollten in unserer überalternden Gesellschaft demnächst viele Sieche kein Lust mehr darauf haben, ihrem Ende (menschen-)würdelos entgegenzudämmern und sich idelaistische Helfer finden, die das Risiko auf sich nehmen, um ihnen ihren Wunsch zu erfüllen in eine statistische Rubrik: Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen Eingang zu finden, wird sich die Sicherheitslage in D trotz dramatisch ansteigender Zahlen nicht wirklich verschlechtern.
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