28.05.2019, 20:11
(28.05.2019, 19:58)UglyWinner schrieb: Mit Meinungsfreiheit hat das kurz vor einer Wahl (darauf liegt die Betonung)
wenig zu tun.
Natürlich war es eine (negative) Wahlempfehlung. Aber es gibt kein Gesetz dagegen. Was AKK da von "Regeln der analogen Welt, die man auf das Internet übertragen" müsse faselte, ist Unsinn.
Denn solche Regeln gibt es auch in der "analogen Welt" nicht. Man darf selbstverständlich jederzeit und auch kurz vor der Wahl seine Meinung zu einer oder mehreren Parteien äußern, ablehnend oder zustimmend. Sogar die Presse dürfte das, was sie aber bei uns traditionell nicht tut (im Gegensatz z.B. zu England, wo praktisch jede Zeitung vor Wahlen eine Wahlempfehlung abgibt).
Und doch, das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und bei der Presse würde es durch die Pressefreiheit ermöglicht.