26.04.2019, 15:22
Tja wenn alle Verkehrsteilnehmer StVO §1 (1) beachten würden, wäre das alles kein Problem.
Aber es gibt unter den Gruppen:
Fußgänger
E-Scooter Fahrer
Radfahrer
einspurige und zweispurige Kraftfahrzeuge
jede Menge
Aber es gibt unter den Gruppen:
Fußgänger
E-Scooter Fahrer
Radfahrer
einspurige und zweispurige Kraftfahrzeuge
jede Menge