(08.06.2018, 13:35)Don Cat schrieb: Schon, ja.
Viele AfDler vertreten aber ideologische Ansichten, welche nicht im Einklang mit dem GG sind. Dagegen muss man sich meiner Meinung nach wehren. Ich geh sogar noch weiter: Ich will Gauland und Co. gar nicht in meiner Stadt haben.
Außerdem darf das Steigenberger als Privatunternehmne doch Geschäfte machen, mit wem es will, oder? Begründen darf es die Absage halt nicht mit den Elementen des Art 3GG.
Dass The Who sich schwer taten, auf Tour Hotelzimmer zu bekommen, nachdem sie in einem ein paar Feuerlöscher entleert und dann einen fremden Lincoln Continental im Pool versenkt hatten, ist verständlich. Da lagen die Gründe in der Person (in dem Fall wohl insbesondere in der von Keith Moon).
Aber sonst haben sie ja nichts oder nicht viel in der Hand.
Zitat:Die Aufnahme sei herzlich gewesen, sagt Weber. Da habe es nahegelegen, für seinen nächsten Aufenthalt in Augsburg erneut im „Drei Mohren“ zu buchen.
(aus dem Welt-Link von Klartexter oben)
Das Problem liegt ein bisschen woanders. Die Grundrechte am Anfang des Grundgesetzes sind eigentlich Abwehrrechte des Bürgers gegen des Staat (s. dazu
dieses PDF ) und gelten erst mal nur in diesem Verhältnis. ("Unverletzlichkeit der Wohnung" z.B. Ein Privater darf sowieso nicht in die Wohnung eines anderen eindringen. Sonst begeht er mindestens Hausfriedensbruch, und dieser und der Einbruch sind im StGB geregelt. Das kann sich also nur darauf beziehen, dass die Polizei nicht mal eben in die Wohnung eindringen darf, um prophylaktisch nachzusehen, ob da drin alles mit rechten Dingen zugeht.)
Ob die Grundrechte auf einen privatrechtlichen Vertrag angewendet werden können, entscheidet sich immer am Einzelfall, ob sie also nicht nur Fall 1 aus dem obigen PDF gelten, sondern auch im Fall 5. Für Bewerbungen auf Jobs ist das weitgehend höchstrichterlich geklärt, dass man jemanden z.B. nicht wegen seiner Religion nicht einstellen darf. "Weitgehend", weil es z.B. kirchlichen Organisationen möglich ist, nur Mitglieder der eigenen Konfession einzustellen oder andere abzulehnen, weil sie keine Religion haben. Und das gilt auch für reine Verwaltungs- oder Hausmeisterjobs, die garantiert nichts mit dem religiösen Auftreten von Organisationen wie Diakonie oder Caritas zu tun haben. Es gäbe also auch da durchaus noch Handlungsbedarf.
Ich denke jedenfalls, dass Gauland problemlos durchkommen würde, wenn er eine einstweilige Verfügung beantragte. Ob der Aufenthalt in einem Hotel, in das man sich hineinklagen musste, dann besonders angenehm ist, ist eine andere Frage. Aber das gehört mal dringend klargestellt, dass
diese Begründung nicht funktioniert. Und die Partei ist nicht nur nicht verboten, sie ist auch mit 92 Sitzen im Bundestag vertreten.
Das einzige, was Steigenberger/Drei Mohren wohl geltend machen könnte, ist ein angenommener Umsatzverlust, weil sie bei einer Beherbergung Gaulands nachher mit dem Boykott von anderen Gästen rechnen müssten. Aber das wird nicht reichen, denn spekulieren kann man viel, und reine Spekulation ist kein valides Argument vor Gericht.