(22.10.2017, 19:33)bbuchsky schrieb: Wenn das jetzt bedeutet, sich zwischen A, B, oder C entscheiden zu müssen, nimmt PuK garantiert F.
Tut mir leid, aber du und der Seher, ihr kriegt da irgendwas durcheinander. Was denn für "Sachleistungen"? Die gab es nie. Richtig ist vielmehr, dass man früher im Sozialhilfesystem Anträge auf Geld für z.B. eine Waschmaschine oder eine Kinderzimmereinrichtung stellen konnte. Jetzt ist das angeblich alles im Regelsatz drin, und wenn die Waschmaschine kaputt geht oder ein Kind kommt, dann muss man selbst sehen, wie man das Problem löst.
Das waren keine "Sachleistugen". "Sachleistung" ist, wenn dir das Amt eine neue oder gebrauchte Waschmaschine vor die Tür stellt. Wenn du einen Antrag auf Geld für eine Waschmaschine stellst, dieser wird dann bewilligt und du gehst dann mit dem Geld in den Laden und suchst dir eine Waschmaschine aus, dann war es natürlich eine Geldleistung. Was denn sonst.
Der Unterschied zwischen Sozialhilfe und Hartz IV ist
nicht, dass es früher Sachleistungen gab und jetzt Geld. Sondern dass es jetzt viel weniger Geld als früher gibt.
Vom Etat her ist das nämlich das Gleiche. Es kostet nicht mehr, wenn man den Leuten einfach das ganze Geld gibt und nicht die Hälfte davon für Überwachung und Gängelung rausschmeißt. So ist das nämlich jetzt. Von dem, was Hartz IV kostet, kommen ungefähr 45 % zur Auszahlung an die Leute. 55 % schluckt der Jobcenter-Apparat. Die verlorenen 55 % firmieren offiziell als "Verwaltungskosten".
Das war keine Reform, das ist krank.