21.02.2020, 12:41
Zitat:Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth darf weiterhin die Meinung vertreten, dass das Geschäftsmodell von „neurechten Plattformen“ auf Falschbehauptungen beruht. Das Landgericht Stuttgart hat die Klage des Publizisten Roland Tichy gegen die Grünen-Politikerin an diesem Donnerstag abgewiesen. In dem Prozess war es darum gegangen, ob Roths Aussage im Gespräch mit unserer Redaktion eine Tatsachenbehauptung oder eine zulässige Meinungsäußerung war. In dem Interview, das die Überschrift „Aus Worten werden ganz schnell Taten“ trug, hatte sie gefordert: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht - von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“
https://www.augsburger-allgemeine.de/pol...17706.html
Ich bin ja nun nicht gerade ein Freund von Frau Roth, aber das Urteil freut mich dann doch. Denn auch ich sehe Seiten wie Tichy´s Einblick oder Achgut als rechtsradikale Hetzseiten. Es spricht Bände, wenn jemand wie Tichy gegen alle Vertreter der demokratischen Grundordnung hetzt, aber Kritik an seinen Pamphleten mit Gerichtsverfahren zu unterdrücken versucht. Ich hoffe, dass auch Broder noch seine Watschen vom Gericht bekommt, denn seine Zeit ist längst vorbei. Vor 30 Jahren war es noch lesenswert, was er schrieb, heute sind es nur noch Rundumschläge ohne fundierten Hintergrund.