(23.01.2020, 18:23)messalina schrieb: Du willst mich glaub nur verwirren damit ich mich blamiere? Ich muss mich aus gar nichts rausreden. Und ich hab hier bestimmt nicht mitdiskutiert nur damit ich irgendwann was über Beate Zschäpe schreiben kann. Die zwei Fälle haben einfach was gemeinsam und das habe ich jetzt schon paarmal erklärt.
Was du damit meinst, dass ich die am Kö "berechtigterweise" hinter Gittern sehe, weiß ich jetzt irgendwie nicht?
Wenn du meinst "zu Recht", also vom Gesetz her, dann stimmt das nicht. Weil nach meinem Gefühl darf niemand für etwas eingesperrt werden was er gar nicht gemacht hat. Die am Kö nicht und Beate Zschäpe auch nicht.
Oder meinst du mehr so ein selbstgebasteltes Recht aus dem Weltbild das du mir zuschreibst? Nazi, Rassistin und so? Wenn ich so wäre dann müsste ich aber nach dem Kommentar den du so mutig findest auch wollen dass die rauskommen. Damit ich dann besser hetzen kann.
Also du hast auf die schlichte Mitteilung, dass der Verteidiger eines Beschuldigten gegen die Unsuchungshaft Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, den Vergleich mit Beate Zschäpe gebracht. Die ja auch 'nichts' gemacht habe.
Da muss man schon mal schlucken. Denn Beate Z. hat zumindest mal eine schwere Brandstiftung begangen, bei der sie ihre Katzen der Rettung würdig befand, eine bettlägerige alte Frau nicht so. Dass die überlebte war reines Glück.
Darüberhinaus wurde sie nunmal als Mitglied einer terroristischen Vereinigung eingestuft und das wohl zurecht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Terroristi...ereinigung
Den Begriff und Straftatbestand der terroristischen Vereinigung führt man 1976 in Folge der Gewalttaten der RAF ein, weil man eben viele Unterstützer und Helfer sonst keiner konkreten Straftat überführen konnte. Seitdem gibt es ihn und damit ist man halt auch Täter, wenn man ohne was gemacht zu haben, dieser Gruppe angehört und sie ideologisch stützt.
Terroristische Vereinigung ist gravierender als kriminelle Vereinigung auf die du offenbar bei den Kö-Tätern hinauswillst.
Für eine kriminelle Vereinigung ergibt sich aus meiner Sicht, die sich nicht zuletzt auf die Begründung der Aufhebung der Haftbefehle durch das LG Augsburg stützt, kein Anhaltspunkt. Ich bin mir auch ganz sicher, dass die Polizei nicht mit Fakten hinter den Berg gehalten hätte, die eine Aufrechterhaltung der Haftbefehle gestützt hätten. Sie hatten schlicht keine. Und die Wiedereinsetzung durch das OLG wirkt in der Begründung sehr sehr dünn.
Mal sehen, was die Verfassungsbeschwerde ergibt.
Ich bin diejenige hier, die dir noch am wenigstens etwas zuschreibt und die anderen, die dich sehr klar in der rassistischen rechtsradikalen Ecke verorten, die haben daür auch einige plausible Gründe. Daran bist ausschließlich du selbst schuld, weil du eben schreibst was du schreibst, wenn inzwischen auch deutlich vorsichtiger als vor Jahren.