14.12.2019, 22:48
(14.12.2019, 22:15)Sophie schrieb: Es ist ein gewaltiger strafrechtlicher Unterschied, ob es sich um eine einfach Körperverletzung handelt, die aus unglücklichen Umständen (Sturz) zum weder beabsichtigten noch erwarteten Tod führte oder ob es eine gefährliche Körperverletzung ist oder gar - wie von der Polizei wohl intendiert - ein Totschlag.
Sehr richtig.
"Unglücklich" würde ich jedoch allein aus Pietätsgründen den Schlag gegen den Kopf eines verstorbenen Menschen nie nennen. Ich unterstelle keine beabsichtigte oder erwartbare Tötung. Jedoch eine derart kriminelle Energie und Aggression , die eine sehr schwere Verletzung beabsichtigt oder in Kauf nimmt. Auf deutsch: Der wollte ihn niederstrecken und die Auseinandersetzung beenden. Das war keine Watschen von wegen: "Und jetzt ist Schluß, Freunderl!"