(12.01.2018, 07:58)Martin schrieb: Die staatlich unterstützte Flucht von Schwerverbrechern in ein sicheres Ausland hat in Deutschland langjährige Tradition.
Martin
Der verlinkte Artikel gibt da nun wirklich nichts her von wegen staatlich unterstützter Flucht. Ja, es sind Anzeigen eingegangen, aber wie der Artikel ja richtig schreibt, werden diese erst einmal geprüft. Zudem ist der Betreffende iranischer Staatsbürger, inwieweit er gegen bundesdeutsche Gesetze verstoßen hat, ist hier mehr als unklar. Man kann nicht auf der einen Seite das Verhalten der Türkei kritisieren, dass Leute ohne Anklage in Haft sitzen, aber auf der anderen Seite einen Besucher der Bundesrepublik einfach wegen einer Anzeige, die noch gar nicht überprüft wurde, in Haft nehmen. Ich bin froh, dass wir in Deutschland immer noch ein Rechtsstaat sind.
Zitat:Die Bundesanwaltschaft prüft nach eigenen Angaben, ob sie Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten hat. Die Erkenntnisse reichten jedoch nicht aus, um einen Haftbefehl zu beantragen.
https://www.n-tv.de/politik/Irans-Todesr...26763.html
Auch wenn im Iran eine Anzeige genügt, um jemand sofort einzusperren oder ohne Prüfung der Umstände zu verurteilen, so muss man in Deutschland nicht iranische Rechtsverhältnisse übernehmen. Ich möchte aber ganz klar zum Ausdruck bringen, dass ich damit die Handlungsweise des Beschuldigten nicht gut heiße.