11.07.2017, 13:35
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Hier ist beschrieben, wo Frau Nahles bis Ende des Jahres nachbessern muss
Im Artikel wird die GDL nicht erwähnt. Der Deutsche Bahn hat der GDL zugesichtert, das Gesetz nicht in Anwendung zu bringen. Das ist sicherlich auch vertraglich vereinbart worden.
Pressemeldung
Hier ist beschrieben, wo Frau Nahles bis Ende des Jahres nachbessern muss
Zitat:Allerdings beurteilen die Karlsruher Richter eine Regelung als verfassungswidrig und verlangen Nachbesserung zum Schutz kleinerer Spartengewerkschaften. Falls der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft einen anderen verdränge, müssten die Belange der unterlegenen Seite berücksichtigt werden. Hierfür müsse der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen und habe dafür bis Ende nächsten Jahres Zeit. Zudem müssten die Arbeitsgerichte das Gesetz bei Streiks so auslegen, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Quelle
Im Artikel wird die GDL nicht erwähnt. Der Deutsche Bahn hat der GDL zugesichtert, das Gesetz nicht in Anwendung zu bringen. Das ist sicherlich auch vertraglich vereinbart worden.
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