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BAMF-Mitarbeiterin mit Kopftuch lehnt Asylantrag irakischer Christen ab
#41

(19.02.2017, 18:26)Serge schrieb:  Mit Verschwörung hat das erstens nichts zu tun und wird das zweitens immer dann in Verbindung gebracht, wenn einem die Argumente ausgehen.
Die sogenannte Verschwörungskeule.
Wie weit ist es noch bis zum Kopp-Verlag?

Warum weigern Sie sich dann standhaft anzunehmen, dass die BAMF-Mitarbeiterin einfach ihre Arbeit gemacht hat? Oder haben Sie Anhaltspunkte, dass es nicht so ist außer dem Umstand, dass die Frau bei ihrer Arbeit ein Kopftuch trug? Übrigens mit Billigung ihres Arbeitgebers.
#42

(19.02.2017, 19:56)leopold schrieb:  Übrigens mit Billigung ihres Arbeitgebers.

Der inzwischen befürchten muss, berufliche Nachteile zu erleiden, sofern er auf eine weltanschauliche Neutralität bei der Außendarstellung im Parteiverkehr pochen würde. Dann wäre er selbstverständlich "Rechts".

Martin
#43

(19.02.2017, 20:05)Martin schrieb:  Der inzwischen befürchten muss, berufliche Nachteile zu erleiden, sofern er auf eine weltanschauliche Neutralität bei der Außendarstellung im Parteiverkehr pochen würde. Dann wäre er selbstverständlich "Rechts".

Martin

Berufliche Nachteile? Wer? Das BAMF?
#44

(19.02.2017, 19:56)leopold schrieb:  Warum weigern Sie sich dann standhaft anzunehmen, dass die BAMF-Mitarbeiterin einfach ihre Arbeit gemacht hat? Oder haben Sie Anhaltspunkte, dass es nicht so ist außer dem Umstand, dass die Frau bei ihrer Arbeit ein Kopftuch trug? Übrigens mit Billigung ihres Arbeitgebers.

Wo habe ich mich geweigert anzunehmen, dass sie ihre Arbeit in objektiver Weise gemacht hat? Ich weiß es nicht. Es gibt allerdings den Vorwurf eines christlichen Antragstellers, dass sie es nicht gemacht habe. Genaueren Einblick hat allerdings niemand. Aber darum ging es mir auch gar nicht. Sondern darum, dass man leicht vermeiden könnte, dass solche Vorwürfe an äußeren Umständen wie dem Tragen eines Kopftuches festgemacht werden könnten. Wobei allerdings ich nicht weiß, ob es nur das Kopftuch war, das zum Vorwurf der Benachteiligung führte.
Und ich wette, Sie wissen es auch nicht.
Aber woher glauben Sie zu wissen, dass die muslimische BAMF-Mitarbeiterin die Entscheidung, den Asylantrags abzulehnen, so objektiv und unvoreingenommen getroffen hat, dass die Vorwürfe unberechtigt sind?

A propos Billigung des Arbeitgebers.
Aus den Focus-Artikel:
"Das Bamf hingegen beanstande das Tragen von Kopftüchern in der Behörde nicht, berichtet die „Welt“ weiter. Grundsätzlich dürfe ein Arbeitgeber dies nur einschränken, wenn es sachliche Gründe dafür gebe. Dazu zähle etwa die Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Störung des Betriebsfriedens."

Glauben Sie nicht, dass hier der Arbeitgeber etwas nachlässig war?
Glauben Sie nicht, dass in solchen Situationen durchaus die Sicherheit am Arbeitsplatz und sogar der Betriebsfrieden gestört werden könne?
Durch Beschimpfungen, Bedrohungen und Handgreiflichkeiten, die in solchen Situationen entstehen können? Noch nie davon gehört?
#45

(19.02.2017, 20:12)leopold schrieb:  Berufliche Nachteile? Wer? Das BAMF?

Stellen Sie sich doch nicht wieder doof. Der direkte Vorgesetzte und dessen Hierachie. Dieses heiße Eisen fasst doch keiner freiwillig an.

Martin
#46

(19.02.2017, 20:17)Serge schrieb:  Wo habe ich mich geweigert anzunehmen, dass sie ihre Arbeit in objektiver Weise gemacht hat? Ich weiß es nicht. Es gibt allerdings den Vorwurf eines christlichen Antragstellers, dass sie es nicht gemacht habe. Genaueren Einblick hat allerdings niemand.

Und das ist für Sie Anlass, in die Hetze der Rechten einzustimmen? Danke, mehr brauch' ich nicht zu lesen.
#47

(19.02.2017, 21:20)leopold schrieb:  Und das ist für Sie Anlass, in die Hetze der Rechten einzustimmen? Danke, mehr brauch' ich nicht zu lesen.

Ich glaube, Sie sind nicht ganz gesund. :sick:
Es ist für mich Anlass, darauf hinzuweisen, dass es gar nicht so weit kommen müsste, wenn der Arbeitgeber etwas mitdächte, damit solche unguten Entwicklungen schon gar nicht erst entstünden.
Und im weiteren Verlauf der Diskussion mit Ihnen habe ich erkannt, dass Sie ein Vertreter des opportunistischen Atheismus sind. Bieten sich christliche Angriffspunkte, dann strikter Atheismus, bieten sich islamische, dann lieber nicht oder besser noch, auf keinen Fall.
Im übrigen ist es mir so was von egal, was Sie mir unterstellen, selbst wenn es "Hetze der Rechten ist" Stur
Es spricht nur gegen Sie.
#48

(19.02.2017, 20:17)Serge schrieb:  Glauben Sie nicht, dass hier der Arbeitgeber etwas nachlässig war?
Glauben Sie nicht, dass in solchen Situationen durchaus die Sicherheit am Arbeitsplatz und sogar der Betriebsfrieden gestört werden könne?
Durch Beschimpfungen, Bedrohungen und Handgreiflichkeiten, die in solchen Situationen entstehen können? Noch nie davon gehört?
Was reimen Sie sich da alles zusammen?
Müßte man dann nicht jeder kopftuchtragenden Frau (was gar kein Zeichen von tiefer Religiösität sein muss!) unterstellen, dass sie in ihrem Job ihre christlichen Kunden/Klienten/Patienten/Schüler ungerecht behandelt, weil sie Christen sind???

Und meinen Sie, falls das so sein sollte, dass sich durch das Nichttragen eines Kopftuchs die Einstellung (egal welche) irgendwie ändert?

Erkennen Sie auch einen Nazi auf einem Amt?

Ich bin auf einem Amt mal einem Sachbearbeiter mit Tattoos und Piercing begegnet.....welche Rückschlüsse hätte ich da ziehen sollen? Vor allem, wenn mir seine Entscheidung oder "Behandlung" nicht gefallen hätte?
#49

(19.02.2017, 22:04)EvaLuna schrieb:  Was reimen Sie sich da alles zusammen?
Müßte man dann nicht jeder kopftuchtragenden Frau (was gar kein Zeichen von tiefer Religiösität sein muss!) unterstellen, dass sie in ihrem Job ihre christlichen Kunden/Klienten/Patienten/Schüler ungerecht behandelt, weil sie Christen sind???

Und meinen Sie, falls das so sein sollte, dass sich durch das Nichttragen eines Kopftuchs die Einstellung (egal welche) irgendwie ändert?

Erkennen Sie auch einen Nazi auf einem Amt?

Ich bin auf einem Amt mal einem Sachbearbeiter mit Tattoos und Piercing begegnet.....welche Rückschlüsse hätte ich da ziehen sollen? Vor allem, wenn mir seine Entscheidung oder "Behandlung" nicht gefallen hätte?

Was fabulieren Sie denn da zusammen?
Haben Sie schon ein einziges Mal - und zwar ohne Puls 120 - versucht zu verstehen, worum es mir ging?
Es ist doch wirklich nicht sooo schwer ...
Nur als kleine Hilfe: es geht nicht um irgendwelche kopfttuchtragenden Frauen irgendwo, es geht nicht um den unberechtigten Vorwurf der ungerechten Behandlung von Christen durch eine kopftuchtragende Muslima - das ist nämlich gar nicht erwiesen, ebenso wenig wie das Gegenteil.
Es geht in allen meinen Beiträgen um das fehlende Fingerspitzengefühl, vielleicht auch um die Ignoranz oder die Wurschtigkeit von deren Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten, der sich aus irgendwelchen Gründen wohl nicht vorstellen konnte, dass eine christliche Flüchtlingsfamilie es als ungerechte Behandlung empfindet, dass eine durch ihr Äußeres als Muslima erkennbare Sachbearbeiterin ihren Asylantrag ablehnt. Ob das zutreffend ist, ist auch gar nicht entscheidend. Aber jeder Vorgesetzte oder Leiter in den regionalen oder lokalen BAMF-Behörden sollte sich dessen bewusst sein, dass dies eine hochsensible Konstellation ist, die leicht zur Eskalation führen kann. Und er sollte dementsprechend Vorsorge tragen.
Vielleicht sollte man die Verantwortlichen der BAMF-Behörden nochmals eindringlich darüber informieren, dass es auch eine Minderheit von christlichen Flüchtlingen gibt. Innocent

Letztlich gibt es für alle möglichen Vorfälle, Missverständnisse, Unterstellungen usw. eine ganz einfache und vernünftige Lösung:
Das Tragen religiöser Symbole (Kopftuch, Kippa, große Kreuze an Ketten, Kreuze usw.) in allen öffentlichen Einrichtungen mit Parteienverkehr (Behörden, Schulen, Gerichte usw.) sollte nicht erlaubt sein. Sollte die Religionsfreiheit höher zu bewerten sein als das Neutralitätsgebot, so sollte dies gesetzlich geändert werden.
#50

(20.02.2017, 01:22)Serge schrieb:  Letztlich gibt es für alle möglichen Vorfälle, Missverständnisse, Unterstellungen usw. eine ganz einfache und vernünftige Lösung:
Das Tragen religiöser Symbole (Kopftuch, Kippa, große Kreuze an Ketten, Kreuze usw.) in allen öffentlichen Einrichtungen mit Parteienverkehr (Behörden, Schulen, Gerichte usw.) sollte nicht erlaubt sein. Sollte die Religionsfreiheit höher zu bewerten sein als das Neutralitätsgebot, so sollte dies gesetzlich geändert werden.

Der Forderung kann ich mir nur anschließen.
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