(19.02.2017, 22:04)EvaLuna schrieb: Was reimen Sie sich da alles zusammen?
Müßte man dann nicht jeder kopftuchtragenden Frau (was gar kein Zeichen von tiefer Religiösität sein muss!) unterstellen, dass sie in ihrem Job ihre christlichen Kunden/Klienten/Patienten/Schüler ungerecht behandelt, weil sie Christen sind???
Und meinen Sie, falls das so sein sollte, dass sich durch das Nichttragen eines Kopftuchs die Einstellung (egal welche) irgendwie ändert?
Erkennen Sie auch einen Nazi auf einem Amt?
Ich bin auf einem Amt mal einem Sachbearbeiter mit Tattoos und Piercing begegnet.....welche Rückschlüsse hätte ich da ziehen sollen? Vor allem, wenn mir seine Entscheidung oder "Behandlung" nicht gefallen hätte?
Was fabulieren Sie denn da zusammen?
Haben Sie schon ein einziges Mal - und zwar ohne Puls 120 - versucht zu verstehen, worum es mir ging?
Es ist doch wirklich nicht sooo schwer ...
Nur als kleine Hilfe: es geht nicht um irgendwelche kopfttuchtragenden Frauen irgendwo, es geht nicht um den unberechtigten Vorwurf der ungerechten Behandlung von Christen durch eine kopftuchtragende Muslima - das ist nämlich gar nicht erwiesen, ebenso wenig wie das Gegenteil.
Es geht in allen meinen Beiträgen um das fehlende Fingerspitzengefühl, vielleicht auch um die Ignoranz oder die Wurschtigkeit von deren Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten, der sich aus irgendwelchen Gründen wohl nicht vorstellen konnte, dass eine christliche Flüchtlingsfamilie es als ungerechte Behandlung empfindet, dass eine durch ihr Äußeres als Muslima erkennbare Sachbearbeiterin ihren Asylantrag ablehnt. Ob das zutreffend ist, ist auch gar nicht entscheidend. Aber jeder Vorgesetzte oder Leiter in den regionalen oder lokalen BAMF-Behörden sollte sich dessen bewusst sein, dass dies eine hochsensible Konstellation ist, die leicht zur Eskalation führen kann. Und er sollte dementsprechend Vorsorge tragen.
Vielleicht sollte man die Verantwortlichen der BAMF-Behörden nochmals eindringlich darüber informieren, dass es auch eine Minderheit von christlichen Flüchtlingen gibt.
Letztlich gibt es für alle möglichen Vorfälle, Missverständnisse, Unterstellungen usw. eine ganz einfache und vernünftige Lösung:
Das Tragen religiöser Symbole (Kopftuch, Kippa, große Kreuze an Ketten, Kreuze usw.) in allen öffentlichen Einrichtungen mit Parteienverkehr (Behörden, Schulen, Gerichte usw.) sollte nicht erlaubt sein. Sollte die Religionsfreiheit höher zu bewerten sein als das Neutralitätsgebot, so sollte dies gesetzlich geändert werden.