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BAMF-Mitarbeiterin mit Kopftuch lehnt Asylantrag irakischer Christen ab
#31

(19.02.2017, 12:52)Kreti u. Plethi schrieb:  Nochmal, wirklich Stellung nehmen zur Sache kann man erst wenn man genaueres weiß.
Reduziert auf Kopftuch und irakische Christen eignet sich das wirklich nur für Stimmungsmache.

Herr Leopold steht darüber, weil er mehr zu wissen scheint.
#32

(19.02.2017, 12:52)Kreti u. Plethi schrieb:  Nochmal, wirklich Stellung nehmen zur Sache kann man erst wenn man genaueres weiß.
Reduziert auf Kopftuch und irakische Christen eignet sich das wirklich nur für Stimmungsmache.

Die Frage sei nochmals gestellt, was religiöse Symbolik an einem staatlichen Arbeitsplatz mit Parteiverkehr zu suchen hat? Wenn dort ein Scientologe ein OT-Bracelet trägt, stellt sich kein vernünftiger Mensch die Frage, welche Weltanschauung und Prinzipien dieser verfolgt. Das Geschrei wäre in diesem Fall groß.

Martin
#33

(19.02.2017, 13:05)Serge schrieb:  Ich habe Sie schon mal gefragt: Wissen Sie in dieser Angelegenheit mehr als die anderen?

Ich weiß nicht mehr als wir alle, gehe aber einfach vom Normalfall aus. Der Normalfall ist, dass die BAMF-Mitarbeiterin ihren Job so macht, dass sie nicht in Schwierigkeiten gerät und dass die Behördenleitung und die Führungskräfte die Entscheidungsstandards überwachen - vor allem bei heiklen Fällen. Wenn Sie lieber eine Verschwörung unterstellen, ist das Ihr Problem.
#34

(19.02.2017, 13:29)Martin schrieb:  Die Frage sei nochmals gestellt, was religiöse Symbolik an einem staatlichen Arbeitsplatz mit Parteiverkehr zu suchen hat? Wenn dort ein Scientologe ein OT-Bracelet trägt, stellt sich kein vernünftiger Mensch die Frage, welche Weltanschauung und Prinzipien dieser verfolgt. Das Geschrei wäre in diesem Fall groß.

Martin

Als ich beim Staat anfing, musste ich eine Erklärung abgeben, dass ich kein Scientologe bin und auch nie Kontakt damit hatte. Der Islam ist eine eingetragene Religionsgemeinschaft und unterliegt der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit. Nochmals die Frage: Wollen Sie das Tragen christlicher Symbole am Arbeitsplatz auch verbieten?
#35

Die BAMF-Mitarbeiterin bekundet ihr verfassungsgemäßes Verhalten im Dienst durch Tragen eines religiösen Symbols als Staubschutz und gegen Ohrenerkältung.
#36

(19.02.2017, 13:43)leopold schrieb:  Als ich beim Staat anfing, musste ich eine Erklärung abgeben, dass ich kein Scientologe bin und auch nie Kontakt damit hatte. Der Islam ist eine eingetragene Religionsgemeinschaft und unterliegt der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit. Nochmals die Frage: Wollen Sie das Tragen christlicher Symbole am Arbeitsplatz auch verbieten?

Ich jetzt wieder......

Wenn die Überparteilichkeit einer staatlichen Instanz in Frage gestellt werden kann, der Anschein von Neutralität also nicht mehr unbedingt gegeben ist, sollte das offene Tragen religiöser Symbole in dem Umfeld grundsätzlich verboten werden. Ämter, Behörden, Gerichte und Schulen haben komplett befreit zu werden von Religion und jeder Symbolik. Man kann doch froh sein, dass die Leute ihre Beeinträchtigung offen präsentieren, deshalb hat der Onkel auch explizit nach Scientologen gefragt, die tun einem den Gefallen nämlich nicht, sich öffentlich zu outen.

Wenn euer Gott euch nur ins Paradies läßt, wenn ihr ein Kreuz oder eine Burka tragt, taugt er eh nix!

Wer sich den Konflikt Sunit/Shiit ansieht, könnte schnell darauf kommen, dass die einen den anderen als Richter pauschal ablehnten. Geht gar nicht. Darüber wäre auch schnell Einigkeit herzustellen.

Deshalb hat die Religionsfreiheit im Betrieb staatlicher Administration überhaupt keinen Platz.
#37

(19.02.2017, 15:23)bbuchsky schrieb:  Ich jetzt wieder......

Wenn die Überparteilichkeit einer staatlichen Instanz in Frage gestellt werden kann, der Anschein von Neutralität also nicht mehr unbedingt gegeben ist, sollte das offene Tragen religiöser Symbole in dem Umfeld grundsätzlich verboten werden. Ämter, Behörden, Gerichte und Schulen haben komplett befreit zu werden von Religion und jeder Symbolik. Man kann doch froh sein, dass die Leute ihre Beeinträchtigung offen präsentieren, deshalb hat der Onkel auch explizit nach Scientologen gefragt, die tun einem den Gefallen nämlich nicht, sich öffentlich zu outen.

Wenn euer Gott euch nur ins Paradies läßt, wenn ihr ein Kreuz oder eine Burka tragt, taugt er eh nix!

Wer sich den Konflikt Sunit/Shiit ansieht, könnte schnell darauf kommen, dass die einen den anderen als Richter pauschal ablehnten. Geht gar nicht. Darüber wäre auch schnell Einigkeit herzustellen.

Deshalb hat die Religionsfreiheit im Betrieb staatlicher Administration überhaupt keinen Platz.

Ich bin da der falsche Ansprechpartner, für mich existiert kein Gott. Natürlich könnte man das Tragen religiöser Symbole in öffentlichen Gebäuden grundsätzlich verbieten. In der Türkei war das wohl auch lange so: Das Ergebnis kann man jetzt besichtigen. Noch ist der Drang so groß, dass das Unterdrücken am Ende ins Gegenteil umschlägt.
#38

(19.02.2017, 13:43)leopold schrieb:  Als ich beim Staat anfing, musste ich eine Erklärung abgeben, dass ich kein Scientologe bin und auch nie Kontakt damit hatte. Der Islam ist eine eingetragene Religionsgemeinschaft und unterliegt der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit. Nochmals die Frage: Wollen Sie das Tragen christlicher Symbole am Arbeitsplatz auch verbieten?

Wissen Sie denn, ob die muslimische Sachbearbeiterin so wie Sie verbeamtet ist?

Aber davon abgesehen: Das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz sollte verboten sein in den Fällen, wo der Bedienstete - egal ob Beamter oder Angestellter - im Publikumsverkehr in seiner Funktion als Vertreter des Staates auftritt. Siehe BB.
Solange er in einem Kabäuschen mit einem oder zwei Mitarbeitern am PC vor sich hinwurstelt und nur in der Kantine gesehen wird, kann er sich meinetwegen mit Kreuzen und Halbmonden behängen und mit Kippas und Kopftüchern schmücken.
#39

(19.02.2017, 13:39)leopold schrieb:  Ich weiß nicht mehr als wir alle, gehe aber einfach vom Normalfall aus. Der Normalfall ist, dass die BAMF-Mitarbeiterin ihren Job so macht, dass sie nicht in Schwierigkeiten gerät und dass die Behördenleitung und die Führungskräfte die Entscheidungsstandards überwachen - vor allem bei heiklen Fällen. Wenn Sie lieber eine Verschwörung unterstellen, ist das Ihr Problem.

Mit Verschwörung hat das erstens nichts zu tun und wird das zweitens immer dann in Verbindung gebracht, wenn einem die Argumente ausgehen.
Die sogenannte Verschwörungskeule.
Wie weit ist es noch bis zum Kopp-Verlag?
#40

(19.02.2017, 13:43)leopold schrieb:  Als ich beim Staat anfing, musste ich eine Erklärung abgeben, dass ich kein Scientologe bin und auch nie Kontakt damit hatte. Der Islam ist eine eingetragene Religionsgemeinschaft und unterliegt der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit. Nochmals die Frage: Wollen Sie das Tragen christlicher Symbole am Arbeitsplatz auch verbieten?

Wenn diese Symbolik öffentlich sichtbar ist, hat sie nichts in einer Behörde verboten. Unabhängig von der Religion. Ich bin mir da aber ziemlich sicher, dass nur eine ganz spezielle Religion damit ein Problem hat....

Martin
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