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Wahl des Bundespräsidenten
#61

(14.02.2017, 09:55)PuK schrieb:  Ich wette übrigens, dass das Wahlergenis bei einer Direktwahl zumindest nicht so eindeutig, wenn nicht sogar ganz anders ausgefallen wäre.

Die Wette würdest Du verlieren, zumindest bei Herrn Steinmeier. Abgesehen davon haben sich die Väter des Grundgesetzes schon etwas dabei gedacht, als sie die Wahl des Bundespräsidenten in dieser Form festlegten.
#62

(14.02.2017, 09:55)PuK schrieb:  Wie der Bundespräsident bestimmt wird und welche "Macht" er hat, sind zwei völlig unabhängige Dinge. Man kann durch eine GG-Änderung an der einen Schraube davon drehen, ohne die Stellung der jeweils anderen Schraube zu beeinflussen.

Und viele Menschen fühlen sich von den gewählten Repräsentanten seit Jahren nicht mehr vertreten und würden viel lieber mal direkte Demokratie ausprobieren.

Ich wette übrigens, dass das Wahlergenis bei einer Direktwahl zumindest nicht so eindeutig, wenn nicht sogar ganz anders ausgefallen wäre.

Kann man - aber macht es einen Sinn einen Amtsträger von 60 000 000 Wahlberechtigten wählen zu lassen der im Wesentlichen nur repräsentative Aufgaben hat?

Ein Mehr an direkter Demokratie stößt, ganz allgemein, ab einer gewissen Größe der Wählerschaft an gewisse Grenzen.

Den ersten Halbsatz Deiber Wette gewinnst Du - beim zweiten bin ich mir nicht so sicher.
#63

(14.02.2017, 10:02)Klartexter schrieb:  Die Wette würdest Du verlieren, zumindest bei Herrn Steinmeier. Abgesehen davon haben sich die Väter des Grundgesetzes schon etwas dabei gedacht, als sie die Wahl des Bundespräsidenten in dieser Form festlegten.

Wenn neben Steinmeier nur eine Handvoll Spaßbewerber aufgestellt sind, sicher richtig. Fände eine "echte" Wahl statt, würden sich auch andere, chancenreichere Bewerber stellen, dessen bin ich mir sicher. Warum klappt es eigentlich in der Schweiz so gut mit der direkten Demokratie? 

Martin
#64

(14.02.2017, 10:02)Klartexter schrieb:  Abgesehen davon haben sich die Väter des Grundgesetzes schon etwas dabei gedacht, als sie die Wahl des Bundespräsidenten in dieser Form festlegten.

Das sagst du nun schon zum zweiten Mal. Darum würde mich schon interessieren, was sie sich dabei gedacht haben. Auch im Hinblick auf diese Pseudobeteiligung des Volkes, dessen Vertreter von den Parteien ausgewählt werden. Huh
#65

(14.02.2017, 10:06)_solon_ schrieb:  Kann man - aber macht es einen Sinn einen Amtsträger von 60 000 000 Wahlberechtigten wählen zu lassen der im Wesentlichen nur repräsentative Aufgaben hat?

Ein Mehr an direkter Demokratie stößt, ganz allgemein, ab einer gewissen Größe der Wählerschaft an gewisse Grenzen.
.....

Da mögen Sie durchaus recht haben.
Aber dann frage ich mich schon wer da mitwählen "durfte", wenn man sieht was verschiedene Parteien so an Wählern eingebracht haben. Man muss sich nur mal die Fotos ansehen.
#66

(14.02.2017, 11:22)Sasketchewan schrieb:  ....
Aber dann frage ich mich schon wer da mitwählen "durfte", wenn man sieht was verschiedene Parteien so an Wählern eingebracht haben. Man muss sich nur mal die Fotos ansehen.

Richtig - das frage ich mich zum Teil auch.

1/2 Bundestag - 1/2 Ländervertretungen. Letztere sind wohl für die schrägen Vögel verantwortlich.
#67

(14.02.2017, 10:07)Martin schrieb:  Warum klappt es eigentlich in der Schweiz so gut mit der direkten Demokratie?

Weil die Franken haben. Die haben wir zwar auch (Unter-, Ober- und Mittelfranken, Söder, vuzG, Herrmann etc.), aber die Schweizer haben dafür Rappen. Die sind bei uns schwarz. Helau!
#68

(14.02.2017, 10:12)Serge schrieb:  Das sagst du nun schon zum zweiten Mal. Darum würde mich schon interessieren, was sie sich dabei gedacht haben. Auch im Hinblick auf diese Pseudobeteiligung des Volkes, dessen Vertreter von den Parteien ausgewählt werden. Huh

Kannst du alles hier nachlesen, Serge:


Zitat:Herkömmlich werden die Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten im Vergleich zu denen des Reichspräsidenten nach der Weimarer Reichsverfassung beschrieben. Der Reichspräsident wurde unmittelbar vom Volk gewählt; er war mit umfangreichen Befugnissen ausgestattet und stellte eine Art "Ersatzkaiser" dar. In parlamentarischen Krisensituationen sollte der Reichspräsident in der Lage sein, selbst die Staatsgeschäfte maßgeblich zu beeinflussen. Reichspräsident von Hindenburg nutzte diese Möglichkeiten gegen Ende der Weimarer Republik in unheilvoller Weise. Als historische Konsequenz entschied sich der Parlamentarische Rat dafür, die politischen Rechte des Bundespräsidenten stark zu begrenzen, ohne auf dieses Amt zu verzichten. Der Bundespräsident sollte weiterhin ein "Repräsentant der Volkseinheit" sein (vgl. Süsterhenn, in: Parlamentarischer Rat, 2. Sitzung, Sten. Bericht, S. 25; ferner Herzog, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 54 Rn. 28, Januar 2009; Fink, in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 2, 6. Aufl. 2010, Art. 54 Rn. 2).

http://www.bundespraesident.de/DE/Amt-un...-node.html 
#69

(14.02.2017, 16:11)Klartexter schrieb:  Kannst du alles hier nachlesen, Serge:

Leider nicht. Meine Frage bezog sich nämlich auf den von dir angesprochenen Wahlmodus.
#70

(14.02.2017, 17:38)Serge schrieb:  Leider nicht. Meine Frage bezog sich nämlich auf den von dir angesprochenen Wahlmodus.

Der wurde in Art. 54 GG  festgelegt:

Zitat:3) Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
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