28.06.2017, 11:57
(28.06.2017, 10:45)FCAler schrieb:
Wenn ich solche Zeilen lesen muss,
stellen sich mir die Haare zu Berge, mehr will ich zu solchen Kommentaren gar nicht mehr groß sagen!
Mir ist noch nie irgendetwas passiert weil ich zufällig gefilmt worden bin und somit habe ich auch kein Problem einen Platz mit Videoüberwachung zu betreten, weil ich ja nichts tue wo ich belangt werden kann.
Sorgen haben manche leute, nicht zu glauben.
Sie werden nicht zufällig gefilmt, sondern zielgerichtet überwacht. Diese Tatsache bestreitet nicht einmal die Polizei. Es ist gegen die Grundidee einer freiheit-demokratischen Grundordnung, das unbeschollene Bürger, die sich nicht zu schulden kommen lassen haben, durch den Staat überwacht werden. Das hat die Staatsicherheit in der DDR gemacht.
Dabei ist es unwichtig, ob dies per Video oder elektronisch oder mit anderen Mittel geschiet.
gesetzliche Grundlage
Ob dies mit dem Grundgesetz vereinbart kann ich nicht sagen. Mir sind keine Urteile bekannt, wo der § 6b vom Bundesverfassungsgericht überprüft worden wäre.
Die Vorratsdatenspeicherung ist ja mehrmals als Gesetz beim Bundesverfassungsgericht durchgefallen.