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Pouya und sein Begleiter verstecken sich in Kabul
#41

(24.01.2017, 00:58)Serge schrieb:  Hmh, haben Sie das schon gelesen?
Asylrecht 
oder das: Asyl 
oder das: > Abschiebungsverfahren 

Der Freistaat Bayern kommt erst im Folgenden ins Spiel (siehe Wiki-Artikel):

"Hiervon zu unterscheiden ist ein sogenannter Abschiebungsstopp, der in der Regel auf einer Entscheidung eines Landesministeriums beruht und den ausführenden Ausländerbehörden die Abschiebung bestimmter Gruppen von Ausländern vorübergehend verbietet."

Könnte leopold nicht diesen gemeint haben, den  Abschiebungsstopp? Es geht ja hier um den Einzelfall Pouya und nicht um Asylrecht, Asyl und Abschiebungsverfahren  im Allgemeinen.
#42

(23.01.2017, 21:58)Lueginsland schrieb:  Bei einem Thema, das Sie eröffneten, Kirchenasyl in Nürnberg, hatten Sie schon mal  eine Entscheidung zum Bleiberecht der christlich-sozialen bayerischen Asylpolitik angelastet. Sie hatten sich gar geschämt!
Jetzt faseln Sie erneut  entsprechend.

Wie der Name sagt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über Asylanträge. Dieses Bundesamt ist nachgeordnete Behörde des BMI.
Die Bayerische Staatsregierung hat "keine Aktien".

Ich finde,  so macht man es sich im Namen der  Bayerischen Staatsregierung etwas zu einfach.
#43

(24.01.2017, 09:08)TomTinte schrieb:  und gibt es sicherlich Organisation, die den Rechtsweg in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehen und überprüfen lassen, ob das eine Macke ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird seine Meinung kundtun, wenn er gefragt wird.

Und hierfür gilt dasselbe wie für vorstehenden Beitrag.

Mich hätte interessiert, wie das ein Teilnehmer einer Diskussionsrunde, der sonst auch überall ein flottes Urteil zu fällen bereit ist, bewertet.

Und wie er sich vorstellt, dass jemand einen solchen  'Nachweis'! erbringen soll.
#44

(24.01.2017, 09:05)TomTinte schrieb:  Nur? At
Wieviel sollten es den sein?

Guten Morgen! Zusammenhang nicht verstanden?
Es ging um die Kritik von Serge an der breiten Berichterstattung über einen Einzelfall.
Es wurde aber über einige (oder alle?) regionale Fälle ebenfalls von der AZ berichtet soweit
sie bekannt waren.
Oder hätten die jetzt über alle bayerischen oder bundesweiten Fälle ausführlich berichten
sollen, die ja gar nicht im Vorfeld bekannt waren? Und dann noch mit Bild und Biografie?
Das erhöht die Gefahr für Leib und Leben der Abgeschobenen in Afghanistan
wie auch Pouya öfters betonte, da dies natürlich auch dorthin durchsickert.

Pouya war eben noch da, weil sie ihn bei der Nacht-und-Nebel-Aktion nicht angetroffen haben.
Also bestand eine kleine Chance, dass er hier bleiben darf. Deshalb der große Einsatz und weil er eben
schon länger durch seine Aktivitäten bekannt ist.
Die anderen wurden leider schon abgeholt. Da war es zu spät.

Alles klar?
#45

Testballon erfolgreich aufgestiegen.
#46

(24.01.2017, 09:57)_solon_ schrieb:  Testballon erfolgreich aufgestiegen.

Und schon wieder geplatzt.
#47

Ich habe den Eindruck manche kennen den Fall Pouya doch nicht so gut, obwohl doch sooo viel geschrieben wurde. Zwinker 
Tatsache ist, dass eine Handgranate in die Wohnung seiner Eltern geworfen wurde und sein Vater ums Leben kam.
Dann ist er Richtung Europa geflüchtet und der Rest der Familie nach Pakistan.

Bei uns scheißen sich ja manche schon in die Hosen, wenn sie 3 x im Jahr lesen, dass auch in Augsburg Flüchtlinge
in Straftaten verwickelt sind und trauen sich dann nicht mehr auf die Straße, wenn's dunkel ist. :dodgy:

Momentan sieht's so aus, dass Pouya und sein Begleiter in einem Hotel in Kabul festsitzen. Draußen ist es zu gefährlich.


Zitat:Pouya und Ginthör wollen zur deutschen Botschaft vordringen, um wieder zurückkehren zu können. Die Härtefallkommission, die Pouyas Fall am Donnerstag verhandeln sollte, kann das nicht mehr, da seine Akte wegen der Ausreise geschlossen wurde. „Die Anordnung einer Abschiebung kann die Arbeit der Kommission unterlaufen und macht sie de facto sinnlos, eine kafkaeske rechtliche Position“, kritisiert Nicola Steller vom Verein Zuflucht Kultur. Der Verein und die IG Metall richten derzeit ein Konto ein, um Pouya unterstützen zu können. Wer helfen will, kann sich bei Bianka Huber melden: Bianka.Huber@igmetall.de.

https://www.tz.de/muenchen/stadt/nach-ab...16092.html  
#48

(23.01.2017, 20:46)leopold schrieb:  Leider ist das so. Die "christlich soziale" Partei Deutschlands hat wieder einmal ihre Mitmenschlichkeit unter Beweis gestellt. Die haben offensichtlich deutlich mehr Angst davor, dass ihnen die Anhänger vom rechten Rand davonlaufen als die kirchennahen Parteigänger. Wenn sich die Parteistrategen da mal nicht täuschen. Irgendwann dürfte das Maß auch bei denen voll sein.

und hier die Aussagen der sich im Wahlkampf befindenen SPD Spitzenkandidatin zum Theama Abschiebung.

Meldung 

Frau Kraft legt nach dem Silvestervorfällen in Köln auf andere Länder ihren Schwerpunkt. :rolleyes:

und da es nicht einseitig sein soll hier ein Beispiel von Herr Laschet. 
#49

(24.01.2017, 09:28)Sophie schrieb:  Könnte leopold nicht diesen gemeint haben, den  Abschiebungsstopp? Es geht ja hier um den Einzelfall Pouya und nicht um Asylrecht, Asyl und Abschiebungsverfahren  im Allgemeinen.

Leopold hat einfach wieder mal etwas auf seine großkotzige Weise ("Sie haben keine Ahnung") in die Welt hinausposaunt, was nicht stimmt.

Die Entscheidung traf das BAMF, und zwar allein das BAMF. Wie für alle anderen betroffenen Afghanen auch. Dieser Entscheidung hat der Innenminister Hermann nicht widersprochen, d.h. er hat keinen Abschiebestopp verfügt und schon gar nicht eine Entscheidung zur Abschiebung getroffen.
Man könnte auch sagen, er hat die Zuständigkeit des BAMF akzeptiert und sich nicht eingemischt.

Warum er das nicht getan hat, ist eine andere Frage.
Vielleicht steht er voll hinter dieser Entscheidung. Vielleicht hatte er Zweifel, wollte aber mit einem Einspruch gegen die Abschiebung von Pouya nicht eine Welle weiterer Proteste gegen Abschiebungen auslösen.
Vielleicht aber auch lief über Gribl, der sich ja in dieser Sache an den IM gewandt hatte, ein informeller Austausch und man riet Pouya zur freiwilligen Ausreise, um ihm für später alle Möglichkeiten offenzuhalten.
#50

(24.01.2017, 11:09)Serge schrieb:  Leopold hat einfach wieder mal etwas auf seine großkotzige Weise ("Sie haben keine Ahnung") in die Welt hinausposaunt, was nicht stimmt.

Die Entscheidung traf das BAMF, und zwar allein das BAMF. Wie für alle anderen betroffenen Afghanen auch. Dieser Entscheidung hat der Innenminister Hermann nicht widersprochen, d.h. er hat keinen Abschiebestopp verfügt und schon gar nicht eine Entscheidung zur Abschiebung getroffen.
Man könnte auch sagen, er hat die Zuständigkeit des BAMF akzeptiert und sich nicht eingemischt.

Warum er das nicht getan hat, ist eine andere Frage.
Vielleicht steht er voll hinter dieser Entscheidung. Vielleicht hatte er Zweifel, wollte aber mit einem Einspruch gegen die Abschiebung von Pouya nicht eine Welle weiterer Proteste gegen Abschiebungen auslösen.
Vielleicht aber auch lief über Gribl, der sich ja in dieser Sache an den IM gewandt hatte, ein informeller Austausch und man riet Pouya zur freiwilligen Ausreise, um ihm für später alle Möglichkeiten offenzuhalten.

Moment. Du hast doch selbst auf die Differenzierung Wert gelegt. Abschiebunsstopp ist Ländersache. Das BAMF ist für Anerkennung oder Ablehnung zuständig - nicht aber für den vorübergehenden Nichtvollzug der Abschiebung.

Der Auftakt, 'Sie haben keine Ahnung' war natürlich komplett überflüssig - außerdem war der Beitrag missverständlich formuliert.
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