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Pouya und sein Begleiter verstecken sich in Kabul

(27.01.2017, 00:29)leopold schrieb:  Das Wort "Hass" habe ich ganz bewusst nicht bewusst. Sie werden selbst am besten wissen, warum Sie es nun hier einbringen.

Wenn Sie "abgrundtief ablehnen" schreiben, können Sie eigentlich nur "hassen" meinen.

Zitat:Der Begriff "Kreatur" ist abgeleitet vom Lateinischen und Bedeutet "Geschöpf" (Gottes). Wenn ich von der "armen Kreatur" schreibe, bezeichne ich damit die Hilflosigkeit und die Abhängigkeit von der Willkür der Bürokraten dieses Mannes. 

Ja ehrlich? Das hätte ich ohne Sie nicht gewusst.
Bloß die Kombination "arme Kreatur" wird generell nur verwendet, wenn es um Tiere geht, die unter Verletzungen oder anderer Not leiden oder unter erbärmlichen Umständen gehalten werden. Da können Sie gerne mal googeln. Aber eigentlich müsste einem das allein der gesunde Menschenverstand - und wenn der nicht vorhanden ist - ein mittelmäßig entwickeltes Sprachgefühl nahelegen. 
Ne, Leopold, aus der Nummer kommen Sie nicht raus.
Das ist mit grünem "Gutmenschentum" verbrämtes Überlegenheitsbewusstesein von Bildungsbürgern und/oder Neureichen, die bei anderer Gelegenheit einfache und integre, aber ihnen leider doch nicht ebenbürtige Bekannte oder Nachbarn als "ganz nette Leutchen" bezeichnen.

Zitat:Neid? Pouya scheint jedenfalls eher der Serge zu sein, der Sie wohl immer gerne gewesen wären, aber nie waren.

Ach Gott, wie putzig Sie doch sind! Muss ich mich jetzt ertappt fühlen? 
Diese Art von Küchenpsychologie bewegt sich auf demselben ärmlichen Niveau wie Ihre verräterische Formulierung "arme Kreatur".
Oder soll ich jetzt ebenso plump kontern und vermuten, sie engagieren sich für Pouya so, weil Ihnen bedauerlicherweise jegliches künstlerische Talent fehlt?

Pouya hat jetzt einen Wiedereinreiseantrag gestellt. Aber der Kontakt mit afghanischen Behörden soll lebensgefährlich sein. Ist der Clanchef, mit dem er zerstritten ist, etwa Beamter in Kabul? Seltsam ist das.

Zitat:Erst wenn der Antrag vollständig sei, werde er bearbeitet und nach Deutschland weitergeschickt, hieß es. Das Problem: Einige der Papiere sind relativ einfach zu beschaffen, wie etwa die komplette Aufstellung seiner Konzerte. Andere dagegen muss Pouya bei afghanischen Behörden anfordern. Doch dieser Kontakt ist für ihn lebensgefährlich.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inha...3a8e2.html 

Und die Ungereimtheiten gehen weiter:

AZ schreibt: 

Als der Künstler seine Wiedereinreise offiziell beantragte, fehlten Dokumente. Erst wenn der Antrag vollständig sei, werde er bearbeitet und nach Deutschland weitergeschickt, hieß es.

Vllt. meint der Schreiber, P. wird nach Deutschland weitergeschickt??

Die SZ schreibt: 

Denn ob er ein Visum bekommt, entscheidet die Ausländerbehörde in Deutschland.


Die Visabestimmungen des Auswärtigen Amtes sagen:  

Zuständigkeit zur Visumerteilung

Kraft Gesetzes (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich. Das Auswärtige Amt wird bei der Entscheidung von einzelnen Visumanträgen grundsätzlich nicht befasst.

Und woher hat nun P. wieder einen Pass? Dieser ist doch verloren gegangen?

(27.01.2017, 14:09)Lueginsland schrieb:  Und die Ungereimtheiten gehen weiter:

AZ schreibt: 

Als der Künstler seine Wiedereinreise offiziell beantragte, fehlten Dokumente. Erst wenn der Antrag vollständig sei, werde er bearbeitet und nach Deutschland weitergeschickt, hieß es.

Vllt. meint der Schreiber, P. wird nach Deutschland weitergeschickt??

Die SZ schreibt: 

Denn ob er ein Visum bekommt, entscheidet die Ausländerbehörde in Deutschland.


Die Visabestimmungen des Auswärtigen Amtes sagen:  

Zuständigkeit zur Visumerteilung

Kraft Gesetzes (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich. Das Auswärtige Amt wird bei der Entscheidung von einzelnen Visumanträgen grundsätzlich nicht befasst.

Und woher hat nun P. wieder einen Pass? Dieser ist doch verloren gegangen?

Sie haben wohl nicht weitergelesen? Zwinker


Zitat:Voraussetzung für die Erteilung von Visa für längerfristige Aufenthalte bzw. für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigen


Zitat:Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Es bedarf grundsätzlich der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird. Ist im Visumverfahren die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich, kann das Verfahren bis zu drei Monaten, gelegentlich auch länger, dauern, da neben der Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden (wie die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt sind. Die Auslandsvertretung darf das beantragte Visum erst dann erteilen, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.

http://www.auswaertiges-amt.de/sid_7D9B6...4bodyText8 

(27.01.2017, 14:37)EvaLuna schrieb:  Sie haben wohl nicht weitergelesen? [Bild: http://treffpunkt-koenigsplatz.de/images.../zwink.gif]

[Bild: http://images.techtimes.com/data/images/...umbsup.jpg ]dann wird er den Pass auch wieder haben!

(27.01.2017, 14:09)Lueginsland schrieb:  Und woher hat nun P. wieder einen Pass? Dieser ist doch verloren gegangen?

Flüchtlinge und Pässe - eine Geschichte voller Missverständnisse :rolleyes:

Aber vielleicht kann ihm ja die Abendzeitung helfen mit einem Beweis, dass Behördengänge in Afghanistan lebensgefährlich sind? Ich meine, so einfach ohne Nachweis schreibt man das doch nicht, das wären ja fake news, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Das müsste dann ja für Asyl reichen?

Also ich finde die Vorstellung gruselig, ich gehe ins Bürgeramt, um z. B. einen kleinen Waffenschein zu beantragen, und werde dafür von der Beamtin erschossen?

(27.01.2017, 15:01)messalina schrieb:  Also ich finde die Vorstellung gruselig, ich gehe ins Bürgeramt, um z. B. einen kleinen Waffenschein zu beantragen, und werde dafür von der Beamtin erschossen?

Nein, aber dafür an der Straßenbahnhaltestelle von einem durchgeknallten Rentner mit'm Messer  erstochen! Abschieben, alle über 70 abschieben! Man ist ja nichtmal am hellichten Tag vor denen sicher!

(27.01.2017, 15:01)messalina schrieb:  Flüchtlinge und Pässe - eine Geschichte voller Missverständnisse :rolleyes:

Aber vielleicht kann ihm ja die Abendzeitung helfen mit einem Beweis, dass Behördengänge in Afghanistan lebensgefährlich sind? Ich meine, so einfach ohne Nachweis schreibt man das doch nicht, das wären ja fake news, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Das müsste dann ja für Asyl reichen?

Also ich finde die Vorstellung gruselig, ich gehe ins Bürgeramt, um z. B. einen kleinen Waffenschein zu beantragen, und werde dafür von der Beamtin erschossen?

Der Geiger Albert Ginthör, Orchestermitglied am Gärtnerplatztheater:  "Auf den Straßen der Hauptstadt blicke man alle zehn Meter in den Lauf einer Maschinenpistole. Die meisten Gebäude würden bewacht. Wer nicht unbedingt hinaus müsse, bleibe zuhause. "Man hat den Eindruck, dass nur die Armen unterwegs sind".

Herr Ginthör hat ´s erlebt, für die AZ vermutlich ein glaubwürdiger Informant, wird die Meldung wohl dem Sachverhalt entsprechen.
Und weil bei uns die von Ihnen gezeichnete Untat nicht zu befürchten ist, möchte auch P. bei uns in ´s Bürgeramt gehen können.

Außerdem stört P. hier nicht, wenn er nach allen Regeln der Verwaltungskunst die Voraussetzungen  auf ein Visum erfüllt,
für längerfristige Aufenthalte bzw. für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigen.

Wenn ich diesen Zirkus bei der Threaderöffnung geahnt hätte ....

http://m.focus.de/politik/deutschland/fu...58017.html 

Wenn er das mal gewusst hätte... ein Schnäpchen für 530EUR. 


Mit den besten Empfehlungen der syrischen Botschaft...
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