01.02.2017, 10:23
(01.02.2017, 10:13)TomTinte schrieb: Womit wir wieder beim Ausgangspunkt meiner Frage wären:
und steht melderechtlich genau wo?
In Gesetzen bzw.Verordnungen muss es ja irgendwo niedergeschrieben sein, dass man einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben muss ?
Nachtrag:
Ich habe einmal mit den Begriffen: Hauptwohnsitz Ehepaar Bayern recheriert
Ein Rechtsanwältin ist der Meinung, dass es in Bayern laut Meldegesetz möglich ist zwei getrennte Hauptwohnsitze zu haben.
Artikel
In besonders gelagerten Einzelfällen, nach gerichtlicher Feststellung, wie z. B. hier:
http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/...erecht.pdf
Aber im Regelfall geht das eben nicht!
Martin