11.01.2017, 19:15
(11.01.2017, 19:06)_solon_ schrieb: Grundsätzlich sollte kein Unterschied zwischen Asylbeantragenden und Deutschen sein.
Wenn man schon jemanden wegsperren kann ohne daß er ewas getan hat - Mahlzeit!!
Zum 2. Satz volle Zustimmung
Zum 1. Satz Der Unterschied ist, dass man den Ayslbewerber abschieben kann. Bei einen Deutschen ist eine Ausweisung unmöglich. Sorry es war mein Fehler, weil ich es nicht dazu geschrieben habe.