30.08.2018, 14:24
(30.08.2018, 11:57)Klartexter schrieb: Und bei Dir fehlt es mal wieder am Textverständnis!
WO hat Frau Merkel etwas zur juristischen Einordnung der Chemnitzer Vorgänge gesagt? Der Begriff Zusammenrottungen trifft es nämlich sehr gut, was sich da in Chemnitz ereignete.
Wenn jemand einen Begriff wie "Grunddienstbarkeit" oder "Totschlag" benutzt, dann ist vor allem die juristische Ebene gemeint. Eine andere, landläufige Bedeutung kann mitschwingen, aber grundsätzlich sind das nun einmal juristische Begriffe mit einer spezifischen Bedeutung. Der Duden hilft einem da nur sehr eingeschränkt weiter und die in dieser Hinsicht wirklich hilfreichen Bücher sind auch weitaus teurer als ein Duden.
"Zusammenrottung" ist ein Begriff aus dem (ehemaligen) StGB. Die zivilen Entsprechungen wären, je nachdem, "Versammlung", "Demonstration" oder auch nur "Clique". Aber diese zivilen Entsprechungen sind ja alle erlaubt, niemand hat Versammlungen, Demonstrationen oder Cliquen verboten. Sie will also mit dieser Wortwahl eindeutig auf die angebliche Verbotseigenschaft einer sogenannten Zusammenrottung hinaus und damit beim himmelblauen Publikum offenbar irgendein dumpfes Bauchgrummeln erzeugen. Aber diese Verbotseigenschaft gibt es halt nun mal seit ca. einem halben Jahrhundert nicht mehr.
Ich weiß, dass du ein Fan der Bundesmutti bist. Deshalb muss ich ja auch immer mit dem kyrillischen Alphabet rumspielen, wenn ich das Wort ohne "Bundes-" schreiben will. Aber deshalb musst du sie nicht in Schutz nehmen, wo sie keinen verdient.