30.08.2018, 11:44
(29.08.2018, 09:43)PuK schrieb:Zitat:Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nun das Statement von Regierungssprecher Steffen Seibert vom vergangenen Tag bekräftigt: “Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, dass es Zusammenrottungen gab, dass es Hass auf der Straße gab, und das hat mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun.” Sie fügte hinzu: “Es darf auf keinem Platz und keiner Straße zu solchen Ausschreitungen kommen.”
Quelle: SPON
Übrigens ist die Bundestrulla nicht auf dem neuesten Stand. Seit etwa 50 Jahren nicht, denn der Begriff "Zusammenrottung" wurde Ende der 1960er aus dem StGB gestrichen. Das heißt seit damals "Landfriedensbruch".
Honecker dagegen
Zitat:Im Verlauf des gestrigen Tages kam es in verschiedenen Bezirken, besonders in Berlin, Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt, Halle, Erfurt und Potsdam, zu Demonstrationen, die gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres sozialistischen Staates gerichtet waren.
Vor allem in Dresden, Plauen und Leipzig trugen sie den Charakter rowdyhafter Zusammenrottungen und gewalttätiger Ausschreitungen, die unsere Bürger in höchstem Maße beunruhigen. Es ist damit zu rechnen, daß es zu weiteren Krawallen kommt. Sie sind von vornherein zu unterbinden.
(Fernschreiben von Erich Honecker an Hans Modrow, 8. Oktober 1989, 11 Uhr )
hat sich korrekt ausgedrückt. In der DDR gab es die Zusammenrottung bis zum Schluss.
Zitat:§ 217
Zusammenrottung
(1) Wer sich an einer die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigenden Ansammlung von Personen beteiligt und sie nicht unverzüglich nach Aufforderung durch die Sicherheitsorgane verläßt, wird mit Haftstrafe oder Geldstrafe bestraft.
(2) Wer eine Zusammenrottung organisiert oder anführt (Rädelsführer), wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Die naheliegenden Schlüsse daraus zu ziehen, überlasse ich jedem Leser selbst.