29.08.2018, 13:49
(29.08.2018, 13:36)Klartexter schrieb:Ich wüsste auch nicht, was es Dich als Außenstehenden anginge, jetzt und hier nähere Einzelheiten zum Tatanlass zu bekommen. Ein Interesse wäre dann berechtigt, wenn Du unmittelbarer Angehöriger des Opfers wärst. Das bist Du aber nicht, und deshalb hast Du wie alle anderen Unbeteiligten auf den Abschluss der Ermittlungen zu warten. Dann bekommst Du nämlich auch belegbare Fakten und nicht nur Vermutungen oder Gerüchte.
Nein, nicht zum Anlass des Mordes. Der Anlass des Mordes war ein missglückter Raubüberfall, wenn die Gerüchte stimmen.
Sag mal, willst du mich unbedingt falsch verstehen?
Meine Terminologie ist folgende:
Anlass = Mord
Auswirkungen = Ausschreitungen