09.11.2017, 14:34
(09.11.2017, 14:14)TomPaul schrieb: Weil im Thread öfters das Birkhuhn angesprochen wurde.
Die Änderung der Schutzzone verändert den Schutzstatus des Birkhuhn nicht.
Schutzstatus des Birkhuhns:
Bundesartenschutzverordnung Anhang 1 Tetrao tetrix
Frei nach Sarkus Möder, geschieht dem Birkhuhn auch nix, es behält seinen Schutzstatus, ja werkli!
Es hat sich nur aus seinem angestammten Revier zu entfernen und in der neu ausgewiesenen Schutzzone niederzulassen.
So einfach ist das.
Hintergrundinfo. zum Alpenplan, 1972 von der Bayerischen Staatsregierung erlassen:
.....
Vor Inkrafttreten des Alpenplans waren viele Bergbahnen in Zone C geplant, die nach 1972 nicht gebaut wurden.
Darunter fallen Projekte am Watzmann, dem Riedberger Horn, amHochgern, am Innzeller Kienberg oder der Alpspitze.
Heute sind diese Berge bedeutende Schutzräume für Fauna und Flora, aber auch attraktive Ziele
für Natursportler und Erholungssuchende.
Ganz so also, wie es der Alpenplan als verbindlicher Teil des Landesentwicklungsprogramms Bayern,
dem wichtigsten Instrument der Landesplanung, vorsieht.
Eine Zerstörung des Riedberger Horns...
wäre ein Frontalangriff auf den Alpenplan, der über so viele Jahre beim Schutz der Alpen so gute Dienste geleistet hat.
Wenn uns nichts mehr unantastbar, wenn uns nichts mehr heilig ist,
können wir auch gleich die Wieskirche einreißen, um einen Parkplatz zu bauen.
Ebenso wie der Erhalt unserer wunderbaren Kulturdenkmäler ist Naturschutz immer auch Schutz unserer Heimat.