05.03.2021, 18:39
Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen
Denen geht es mit der AfD
ganz genauso wie damals mit der NPD
Zitat:Der Verfassungsschutz sieht in der AfD einen rechtsextremistischen Verdachtsfall. Das wurde diese Woche öffentlich. Nun untersagte ein Gericht die Beobachtungen – zumindest zunächst.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts vor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde.
Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekannt gegeben. Als später Medienberichte über die neue Einschätzung der AfD durch das Bundesamt veröffentlicht wurden, nahm die Kölner Behörde dazu nicht Stellung.
Denen geht es mit der AfD
ganz genauso wie damals mit der NPD