28.08.2019, 11:25
(28.08.2019, 10:35)Ich_bins schrieb: Nummerierung durch mich eingefügt.
1.) Das heißt nicht, dass es sie nicht gibt.
2.) Wie wäre es, wenn sie sich Grundkenntnisse im Rechtsstaat aneignen. Nein man muss dazu nicht Jura studieren
3.) In einem Staat, mit freiheitlicher - demokratischer Grundordnung, der ein Rechtsstaat ist.
Welche Grundkenntnisse im Rechtsstaat vermissen Sie denn?
Ich kann nicht erkennen, dass diese in den Beiträgen unberücksichtigt geblieben sind.
Diese im Fall wichtigen sind doch, dass
die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind war
- dass die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten,
vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltungvom Gericht berücksichtigt wurde,
jetzt angezweifelt, - dass die Unabhängigkeit des Gerichtes gewährleistet war, jetzt angezweifelt.
- Achtung der Menschenrechte, (??)
- die Gewaltenteilung und
- die Unabhängigkeit der Gerichte, anzuzweifeln.