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#31

(09.04.2019, 13:59)PuK schrieb:  Weil der Staat es woanders völlig verkackt hat und völlig sinnlos (bei Null- oder sogar negativen Zinsen!) auf der "schwarzen Null" zu jedem Preis besteht, sollen bestimmte Dinge, für die es keine Rechtsgrundlage gibt, plötzlich egal sein? Der Zweck heiligt und legalisiert also jedes Mittel? Stur

Und ich wiederhole es nochmal: Dass es den ACO schon lange gibt und das schon lange so läuft, ist genauso wenig ein Argument, wie dass der Vortrag, auf dem das Skript basiert, schon über 15 Jahre alt ist. Es gibt kein Gewohnheitsrecht in Deutschland. Kapier's halt endlich mal. Oder benenne die Rechtsgrundlagen, die seit 2002 neu geschaffen wurden. Aber ich sag's dir gleich: Du wirst keine finden, denn es gibt sie noch immer nicht. Insofern ist das Skript durchaus noch aktuell und lesenswert.

Aber dir kann man es offenbar sogar auf dem Silbertablett servieren. Wenn dir nicht passt, was da voraussichtlich drinsteht, dann nimmst du es einfach vorsorglich einfach nicht zur Kenntnis. Es könnte ja Schlaglöcher in dein festgefahrenes Weltbild reißen. Und ich kann dir versichern, dass es mit meinem Sachverstand in der Juristerei weiter her ist als mit deinem und dass ich die Entwicklungen auf diesem Gebiet immer noch sehr genau verfolge obwohl ich nicht mehr aktiv dabei mitwirke, sondern nur noch als Beobachter daran teilnehme. Ungefähr so, wie du die Spiele des FCA verfolgst, obwohl du da nicht selber mitkickst.

Wenn jemand schwer von Begriff ist, dann bist es Du! Für die Sperrung einer Straße ist in Augsburg das Tiefbauamt die zuständige Straßenverkehrsbehörde, die Leitung für das Straßenwesen hat Herr Reinhard Staudenmayer. Für die Sperrung einer Straße ist der § 45 StVO maßgebend, darin heißt es unter anderem:

Zitat:(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie
  1. zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum,
  2. zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße,
  3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordn...richtungen 

Das rot markierte trifft auf die Situation beim Zoo zu. Und damit kommen wir zum ACO. Denn vor dem § 45 StVO kommt der § 44 StVO Sachliche Zuständigkeit und da kann man dann das lesen:


Zitat:(1) Zuständig zur Ausführung dieser Verordnung sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Straßenverkehrsbehörden. Nach Maßgabe des Landesrechts kann die Zuständigkeit der obersten Landesbehörden und der höheren Verwaltungsbehörden im Einzelfall oder allgemein auf eine andere Stelle übertragen werden.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordn...aendigkeit 

Genau das passiert seit Jahren, hat rein gar nichts mit irgendwelchen fabulierten Gewohnheitsrechten zu tun, sondern ist gelebte Praxis in der Stadt.
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#32

(09.04.2019, 14:41)Klartexter schrieb:  
Wenn jemand schwer von Begriff ist, dann bist es Du! Für die Sperrung einer Straße ist in Augsburg das Tiefbauamt die zuständige Straßenverkehrsbehörde, die Leitung für das Straßenwesen hat Herr Reinhard Staudenmayer. Für die Sperrung einer Straße ist der § 45 StVO maßgebend, darin heißt es unter anderem:

Das rot markierte trifft auf die Situation beim Zoo zu. Und damit kommen wir zum ACO. Denn vor dem § 45 StVO kommt der § 44 StVO Sachliche Zuständigkeit und da kann man dann das lesen:

Genau das passiert seit Jahren, hat rein gar nichts mit irgendwelchen fabulierten Gewohnheitsrechten zu tun, sondern ist gelebte Praxis in der Stadt.

Gut, jetzt bin ich still. Denn nur das wollte ich wissen.

Warum denn nicht gleich so? Stattdessen muss ich mir hier halbe Tage und halbe Nächte lang die Finger wundschreiben...

P.S.: @messalina: Klartexters #33 beantwortet indirekt auch deine Frage nach den Bürgerwehren. Das Handeln des ACO im Straßenverkehr ist durch die StVO gedeckt, wie wir es nach mehr als 30 Posts nun endlich herausgefunden haben. Die selbsternannten Bürgerwehren wollen aber die Staatsgewalt und die Polizeiaufgaben ganz allgemein selbst in die Hand nehmen (aus welchen mehr oder weniger ehrenwerten Gründen auch immer), und das geht halt ohne Rechtsgrundlage nicht. Und eine Scharia-Polizei würdest ja auch du nicht haben wollen. Also ist das wahrscheinlich ganz gut so.
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#33

Ich habe Verständnis für beide Seiten.
Die Frage nach der genauen Rechtsgrundlage ist in einem Rechtsstaat geradezu natürlich Zwinker 

@PuK: Aber warum beißt du dich denn so daran fest, obwohl du als Nicht-Autofahrer ja eben gar nicht von Straßensperrungen betroffen bist?
Hier geht es doch nicht um Eingriffe in die persönliche Freiheit oder gar körperliche Unversehrtheit.
Nicht falsch verstehen, ich bin auch vorne mit dabei vonwegen: "Warum macht der das, darf der das denn überhaupt, wo steht das denn?"

Fakt ist: Die Exekutive "sourct out" und das nicht erst seit gestern. Wer kontrolliert denn z.B. an Flughäfen? - Die Bundespolizei? - Ja von wegen!
Du willst doch nicht z.B. wegen der Freilichtbühnen-Sperrung einen A7-Beamten 4h rumstehen lassen, das wäre eine Verschwendung von Steuergeldern. Außerdem wird der Bursche anderswo derzeit sicher dringender gebraucht.
Es geht schlichtweg um Kosten- und Personaleinsparungen, ist ja klar.

In der Schnelle hab ich dieses Dokument
https://www.bundestag.de/resource/blob/4...f-data.pdf 
gefunden. Nachem auf S. 11 über die StVZO die Abtretung der Aufgaben an den TÜV (v= Verein) geregelt ist, gehe ich schwer davon aus, dass die Zusammnerabeit mit der ACO ganz analog erfolgt.

Das Einfachste wird sein man ruft bei der Satdt Augsburg im Ordnungsamt oder beim ACO an und erkundigt sich [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image.../zwink.gif]

Gruß
DC
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#34

(09.04.2019, 14:41)Klartexter schrieb:  
Wenn jemand schwer von Begriff ist, dann bist es Du! Für die Sperrung einer Straße ist in Augsburg das Tiefbauamt die zuständige Straßenverkehrsbehörde, die Leitung für das Straßenwesen hat Herr Reinhard Staudenmayer. Für die Sperrung einer Straße ist der § 45 StVO maßgebend, darin heißt es unter anderem:




Das rot markierte trifft auf die Situation beim Zoo zu. Und damit kommen wir zum ACO. Denn vor dem § 45 StVO kommt der § 44 StVO Sachliche Zuständigkeit und da kann man dann das lesen:



Genau das passiert seit Jahren, hat rein gar nichts mit irgendwelchen fabulierten Gewohnheitsrechten zu tun, sondern ist gelebte Praxis in der Stadt.

Die STVO, was sag ich den Clap
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#35

(09.04.2019, 14:57)Don Cat schrieb:  Die Frage nach der genauen Rechtsgrundlage ist in einem Rechtsstaat geradezu natürlich Zwinker 

@PuK: Aber warum beißt du dich denn so daran fest, obwohl du als Nicht-Autofahrer ja eben gar nicht von Straßensperrungen betroffen bist?
Hier geht es doch nicht um Eingriffe in die persönliche Freiheit oder gar körperliche Unversehrtheit.
Nicht falsch verstehen, ich bin auch vorne mit dabei vonwegen: "Warum macht der das, darf der das denn überhaupt, wo steht das denn?"

Fakt ist: Die Exekutive "sourct out" und das nicht erst seit gestern. Wer kontrolliert denn z.B. an Flughäfen? - Die Bundespolizei? - Ja von wegen!
Du willst doch nicht z.B. wegen der Freilichtbühnen-Sperrung einen A7-Beamten 4h rumstehen lassen, das wäre eine Verschwendung von Steuergeldern. Außerdem wird der Bursche anderswo derzeit sicher dringender gebraucht.
Es geht schlichtweg um Kosten- und Personaleinsparungen, ist ja klar.

Ja.

Ich muss doch nicht von der Maßnahme betroffen sein, um deren Rechtmäßigkeit in Frage stellen zu dürfen. Vielleicht bin ich ja sogar, obwohl ich selbst gar kein Auto habe, von der Maßnahme betroffen, weil ich bei jemand anderem als Beifahrer mitfahre und dann auch weiter laufen muss, wenn der sein Auto woanders parken muss als vor dem Zoo.

Ob damit wirklich Kosten gespart werden, da bin ich mir nicht so sicher. Denn es will ja beim Outsourcing immer noch jemand dran verdienen. So wie bei der Leih- oder Zeitarbeit. Die kostet die Firma, bei der der Zeitarbeiter die Arbeit verrichtet, so ungefähr das selbe, wie wenn das ein eigener Arbeiter machen würde. Der Arbeiter bekommt zwar weniger, aber es gibt ja auch noch die Zeitarbeitsfirma, die dadurch einen Gewinn machen will. Aber die Verträge sind halt leichter und schneller kündbar, weil es keine Arbeitsverträge sind, sondern nur Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Zeitarbeitsfirma über die zweitweilige Überlassung von Personal. Ganz besonders trifft das beim Staat zu. Der bedient sich zwar nicht des Instruments der Zeitarbeit, aber nicht ohne Grund sind heute viele nur noch Angestellte, die früher automatisch (unkündbare) Beamte gewesen wären, denn jemand anders als ein Beamter hätte nicht mal die Post austragen dürfen.
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#36

(09.04.2019, 11:46)Klartexter schrieb:  https://www.aco-verein.de/img/slider-FLB.jpg 

So viel noch zu dieser intelligenten Frage, Sophie!

Was genau soll diese offenbar nur Streit provozieren wollende (jetzt zum wiederholten Mal in diesem Thread!) Antwort denn aussagen bitte?
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#37

(09.04.2019, 14:56)PuK schrieb:  Gut, jetzt bin ich still. Denn nur das wollte ich wissen.

Warum denn nicht gleich so? Stattdessen muss ich mir hier halbe Tage und halbe Nächte lang die Finger wundschreiben...

P.S.: @messalina: Klartexters #33 beantwortet indirekt auch deine Frage nach den Bürgerwehren. Das Handeln des ACO im Straßenverkehr ist durch die StVO gedeckt, wie wir es nach mehr als 30 Posts nun endlich herausgefunden haben. Die selbsternannten Bürgerwehren wollen aber die Staatsgewalt und die Polizeiaufgaben ganz allgemein selbst in die Hand nehmen (aus welchen mehr oder weniger ehrenwerten Gründen auch immer), und das geht halt ohne Rechtsgrundlage nicht. Und eine Scharia-Polizei würdest ja auch du nicht haben wollen. Also ist das wahrscheinlich ganz gut so.

Findest du wirklich, dass die genannte Grundlage die richtige ist für eine Delegierung der Zuständigkeit auf den ACO?

Ich nicht.

Der ACO erhielte damit ja die Zuständigkeit einer Obersten Landesbehörde.At

Das kann es ja wohl nicht sein.

http://gesetze-bayern.de/Content/Documen...eSupport=1 
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#38

(09.04.2019, 16:15)Sophie schrieb:  Findest du wirklich, dass die genannte Grundlage die richtige ist für eine Delegierung der Zuständigkeit auf den ACO?
Ich nicht.

Ein entschiedenes Nein. Ich auch nicht.

Das war offenbar mal so für Faschingsumzüge, Fronleichnamsprozessionen u.ä. vorgesehen. (Und steht in der StVO sicherlich auch schon länger drin als 17 Jahre.)

Die Vorschrift sollte wohl ursprünglich nur dafür sorgen, dass die Leute, die so etwas veranstalten, dann auch selbst die Verkehrssicherungspflicht haben und nicht die Polizei damit belasten sollen. Für mehr war das aber wohl nicht gedacht. Da müsste man jetzt aber in den Begründungen wühlen. Die gibt es ja zu jedem Gesetz. Man muss sie bloß finden. Aber bei so alten Gesetzen leider nicht im Internet.  

Aber immerhin ist es eine tatsächliche Rechtsgrundlage (keine besonders gute), aber kein nicht existentes Gewohnheitsrecht.

Paragraphen kann man halt dehnen, wenn sie derart unglücklich formuliert sind.

Z.B. steht ja auch im GG nicht, dass der Staat die Währungshoheit aufgeben und an eine dubiose EZB (mit ausgerechnet einem Italiener an der Spitze!) abgeben kann. Wenn sie 1949 gewusst hätten, dass jemand in Zukunft mal auf so einen abwegigen Gedanken kommt, hätten sie bestimmt reingeschrieben, dass man der deutsche Staat das nicht machen darf. Nur konnte das damals keiner wissen oder auch nur ahnen.

Aber wir müssen halt jetzt mit den Ergebnissen schlecht formulierter oder gar fehlender Vorschriften leben.

Man müsste das halt mal von einem Gericht klären lassen, ob die Vorschrift das Vorgehen der Stadt und des ACO deckt. Aber ich bin da der falsche Kläger. Ich bin ja eigentlich nicht davon betroffen. Wenn ich in den Zoo will, fahre ich da mit dem Fahrrad oder mit dem Bus hin. Das müsste einer machen, der eine Jahreskarte für den Zoo (gibt's sowas, Bogdan?) hat und regelmäßig mit dem Auto da hin fährt.
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#39

(09.04.2019, 16:29)PuK schrieb:  Ein entschiedenes Nein. Ich auch nicht.

Das war offenbar mal so für Faschingsumzüge, Fronleichnamsprozessionen u.ä. vorgesehen. (Und steht in der StVO sicherlich auch schon länger drin als 17 Jahre.)

Die Vorschrift sollte wohl ursprünglich nur dafür sorgen, dass die Leute, die so etwas veranstalten, dann auch selbst die Verkehrssicherungspflicht haben und nicht die Polizei damit belasten sollen. Für mehr war das aber wohl nicht gedacht. Da müsste man jetzt aber in den Begründungen wühlen. Die gibt es ja zu jedem Gesetz. Man muss sie bloß finden. Aber bei so alten Gesetzen leider nicht im Internet.  

Aber immerhin ist es eine tatsächliche Rechtsgrundlage (keine besonders gute), aber kein nicht existentes Gewohnheitsrecht.

Paragraphen kann man halt dehnen, wenn sie derart unglücklich formuliert sind.

Z.B. steht ja auch im GG nicht, dass der Staat die Währungshoheit aufgeben und an eine dubiose EZB (mit ausgerechnet einem Italiener an der Spitze!) abgeben kann. Wenn sie 1949 gewusst hätten, dass jemand in Zukunft mal auf so einen abwegigen Gedanken kommt, hätten sie bestimmt reingeschrieben, dass man der deutsche Staat das nicht machen darf. Nur konnte das damals keiner wissen oder auch nur ahnen.

Aber wir müssen halt jetzt mit den Ergebnissen schlecht formulierter oder gar fehlender Vorschriften leben.

Man kann das moderne, schnellebige und daher komplexe Leben nicht zu 100% reglementieren ohne damit den Verlust von Flexibiblität und situativer Anpassung zu riskieren. Mit anderen Worten, du weißt das besser als ich, die Schwammigkeit ist gewollt.
Ich weiß schon, was du meinst: Eine Kontrolle der Exekutive. Mehr Reglement kann aber auch schnell zu Lasten für uns Bürger werden, von den Kosten (mehr Staatsdiener + öffentlicher Dienst) ganz zu schweigen. Ich finde es klasse, dass es so was wie den ACO, den TÜV, das THW usw. gibt.
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#40

(09.04.2019, 16:29)PuK schrieb:  ...
Man müsste das halt mal von einem Gericht klären lassen, ob die Vorschrift das Vorgehen der Stadt und des ACO deckt. Aber ich bin da der falsche Kläger. Ich bin ja eigentlich nicht davon betroffen. Wenn ich in den Zoo will, fahre ich da mit dem Fahrrad oder mit dem Bus hin. Das müsste einer machen, der eine Jahreskarte für den Zoo (gibt's sowas, Bogdan?) hat und regelmäßig mit dem Auto da hin fährt.

Eine noch größere Überlastung der Gerichte wegen so nem Mumpitz, im Ernst?
Die Jungs und Mädls vom ACO haben die städtischen Schilder und Equipement dabei (das gehört nicht denen), ich glaub ihnen, dass sie legitimiert sind Zwinker
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