07.12.2018, 12:01
(07.12.2018, 11:50)Bogdan schrieb: Als ich Code geschrieben habe, habe vorausgesetzt, das man weis wie das Genusstauglichkeitskennzeichen
aussieht und an welchen Lebensmittel das Genusstauglichkeitskennzeichen vorhanden sein muss.
Dann hätte man vielleicht das Beispiel mit dem QR-Code nicht gebracht.
Auch ist hier im Thread von Brötchen, die Rede die nicht industriell verpackt sind. Somit ist die Erwähnung der Brottheke ......
Genusstauglichkeitskennzeichen
1. Nie nix voraussetzen.
2. Wenn Sie Genussblabla meinen, schreiben Sie halt so.
3. Ich vermute mal, was beim Supermarkt verkauft wird, ist auch verpackt...somit, Aldi und Co. nannten Sie zuertst.
4. Und Oma Schmitz weiß das, was Sie erwarten?
Das Kennzeichen besagt, dass der Betrieb, welcher das Produkt ZULETZT VERPACKT ODER BEHANDELT HAT - Lachnummer, wenn Sie gestatten!
5. Wenn Sie außerdem noch gestatten, Martin schreibt in # 1 doch tatsächlich von Backrohlingen - wo ist da der feine Unterschied zu Ihrer --
mit Pünktchen unterstützten Feststellung?
6. Ich verweigere bestmöglich Lebensmitteleinkäufe, bin deshalb vllt. im Blindflug.