28.05.2019, 11:42
(28.05.2019, 11:32)Martin schrieb: Wir waren aber schon einen Schritt weiter und haben uns über den sog. "Backstop" unterhalten! Mit diesem genießt UK die Vorzüge des Freihandels mit der EU ohne deren Verpflichtungen (Zahlungen, Freizügigkeit usw.) zu teilen. Mir schleierhaft, warum die Briten nicht diesen Weg gehen.
Die "Scheidungskosten" sind als einmalige Zahlungen zu verstehen und stellen keine regelmäßige Zahlungen im Sinne von EU-Beiträgen dar.
Martin
Der Backstop ist Teil des Abkommens von Großbritannien mit der EU, und dieses Abkommen (welches ja nicht ratifiziert wurde bisher) sieht auch weiterhin die Freizügigkeit vor.
Zitat:In dem Vertragsentwurf werden nun auch die Rechte der gut drei Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten geregelt, die derzeit im Vereinigten Königreich leben. Sie haben das Recht zu bleiben, zu arbeiten oder zu studieren. Auch Ansprüche bei Krankenversicherung, Renten und sonstigen Sozialleistungen werden garantiert. Dasselbe gilt für Bürgerinnen und Bürger, die erst während der Übergangsphase ankommen. Alle dürfen laut Barnier Familienmitglieder wie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder Eltern "während der gesamten Lebenszeit" nachholen.
https://www.zeit.de/politik/ausland/2018...e-backstop