28.02.2019, 18:12
(28.02.2019, 14:00)Sophie schrieb: Ja, wenn. Das schließt aber auch nicht aus, dass ggf. ein weiteres Mal abgestimmt wird, wenn beispielsweise durch den Austrittsprozess klar wird, dass die Nachteile größer werden als die angenommenen Vorteile.
Eine Volksabstimmung kann auch keine anderen Wirkungen entfalten als ein Gesetz und ein solches ist auch revidierbar.
Und im Übrigen bin ich durchaus auch der Meinung, dass manche Dinge nicht durch Volksabstimmung entschieden werden sollten. Beispielsweise die Wiedereinführung der Todesstrafe, für die sich vielleicht oder eher wahrscheinlich eine Mehrheit finden ließe.
Im Prinzip: Ja. Den ersten beiden Absätzen deines Posts stimme ich vollumfänglich zu.
Dein dritter Absatz berührt natürlich Grenzfagen bzw. den Bodensatz.
Also, was sollte deiner Meinung nach am besten mit Leuten passieren wie mit diesen IS-Verbrechern, die Geiseln mit der Machete enthauptet, oder noch schlimmer, in Käfige eingesperrt und dann darin geröstet und verbrannt haben? Für die reicht meiner Ansicht nach ein "Lebenslänglich" nicht aus. Auch nicht mit Sicherungsverwahrung hinterher. Die gehören ganz einfach von diesem Planeten möglichst restlos getilgt. Und das geht halt nur per Todesstrafe. Und die kann man ja heutzutage ziemlich human (was noch viel zu gut für die ist) per "Giftspritze" durchführen. Im Grunde ist das nur ein überdosiertes Narkosemittel, dass auch du in der Klinik gespritzt bekommen kannst, wenn sie dich operieren. Die schlafen dann einfach ganz sanft ein und wachen halt nicht mehr auf. Dass sie danach nicht mehr aufwachen, ist subjektiv gesehen der einzige Unterschied zur Narkose.
Du hast aber in dem Punkt recht, dass der gemeine Bürger das Thema nicht so gründlich durchdenkt wie z.B. wir beide. Der kann also sehr schnell und leicht dazu gebracht werden, die Todesstrafe für alles mögliche zu befürworten.
Das ist also alles nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick vielleicht erscheinen mag.