13.12.2019, 07:19
(13.12.2019, 07:11)Scratch! schrieb: Mehrheit der Wahlkreise ≠ Mehrheit der Stimmen
Sorry, ich verstehe das nicht, ehrlich. Könnten Sie das bitte genauer ausführen?
Ich glaube, Sie wollen möglicherweise auf den Zuschnitt der Wahlkreise hinaus. Richtig? Ja klar, wenn man die Wahlkreise geschickt umgrenzt, kommt beim Mehrheitswahlrecht natürlich eventuell eine Mehrheit für die Partei heraus, die nach dem Verhältniswahlrecht eigentlich auf dem zweiten Platz wäre. Das gibt es ja auch in den USA, und es gibt sogar irgendein Wort dafür, nur leider fällt es mir gerade nicht ein.
Oder meinen Sie etwas völlig anderes?