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Kirchenthemen
#21

Die Kirchen dürfen bei Einstellungen nicht auf Religionszugehörigkeit pochen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
Das ist aus meiner Sicht eine sehr sehr gute Entscheidung.


Zitat:Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung für den Sonderstatus der Kirchen in Deutschland als Arbeitgeber, der seit Jahren kontrovers diskutiert wird. Dabei geht es einerseits um das vom Grundgesetz geschützte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bei ihren Angelegenheiten, also ihre Autonomie. Auf der anderen Seite steht das Diskriminierungsverbot, das für Religionszugehörigkeit, aber auch Alter oder Geschlecht gilt.
http://www.spiegel.de/karriere/bundesarb...35068.html 
#22

(25.10.2018, 18:32)Bogdan schrieb:  Die Kirchen dürfen bei Einstellungen nicht auf Religionszugehörigkeit pochen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
Das ist aus meiner Sicht eine sehr sehr gute Entscheidung.

Jedoch ist im Fall Egenberger noch nicht "aller Tage Abend."
Die endgültige Entscheidung ging  zurück an die Erfurter Richter.

Eine Religionszugehörigkeit kann nur zur Bedingung gemacht werden,
wenn die Konfession für die Tätigkeit "objektiv geboten" sei.

Egenberger ist nicht wegen ihrer Konfession abgelehnt worden,
sondern weil sie einen Fachhochschulabschluss hatte und keinen Universitätsabschluss.

Ich habe Sie übrigens schon mehrmals gebeten, die Fragen = post # 3 zu beantworten,
eine Erklärung für Ihre Freude zu nennen.

PS: Ich stelle mir gerade eine vegane Wurstverkäuferin vor   Nono-smiley-face
#23

(25.10.2018, 19:13)Lueginsland schrieb:  Jedoch ist im Fall Egenberger noch nicht "aller Tage Abend."
Die endgültige Entscheidung ging  zurück an die Erfurter Richter.

Zitat aus meine Link im ersten Beitrag:

Zitat:Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft nun Klarheit - und könnte die Praxis der Kirchen bei Tausenden Neueinstellungen pro Jahr grundsätzlich verändern.
....
Das Gericht setzte in seinem Grundsatzurteil Regeln, wann eine Kirchenmitgliedschaft gefordert werden darf (Aktenzeichen: 8 AZR 501/14).

http://www.spiegel.de/karriere/bundesarb...35068.html 
#24

Eins ist zwar richtig, man kann nur überzeugend etwas "verkaufen" von dem man auch überzeugt ist.
Nur was bitte soll eine Sozialpädagogin in ihrem Job verkaufen?
Wenn Kirchen Leute einstellen, die normalen Arbeitverhältnissen entsprechen, haben sie das einfach nicht zu verlangen.

Als Beispiel, kann das natürlich eine Rolle spielen wenn es während der Arbeit um Glaubensverbreitung geht, also eine enge Beziehung zum Bekenntnis.
Sind das allerdings Beschäftigungen die überall angeboten werden finde ich das durchaus diskreminierend.
Meine Exfrau musste in eine bestimmte Kirche eintreten weil sie sich in einem Altenpflegeheim bewarb, als Pflegedienstleitung.
Das ist etwas was ich absolut nicht akzeptieren kann, da dort sowieso Menschen/Patienten waren die den unterschiedlichsten oder gar keiner Religion angehörten.

Als reine "Schützenhilfe" zu verlangen, dass sie der selben Glaubensrichtung angehören müssen, widerspricht der für mich Religionsfreiheit.
#25

(25.10.2018, 20:26)Kreti u. Plethi schrieb:  Eins ist zwar richtig, man kann nur überzeugend etwas "verkaufen" von dem man auch überzeugt ist.
Nur was bitte soll eine Sozialpädagogin in ihrem Job verkaufen?
Wenn Kirchen Leute einstellen, die normalen Arbeitverhältnissen entsprechen, haben sie das einfach nicht zu verlangen.

Als Beispiel, kann das natürlich eine Rolle spielen wenn es während der Arbeit um Glaubensverbreitung geht, also eine enge Beziehung zum Bekenntnis.
Sind das allerdings Beschäftigungen die überall angeboten werden finde ich das durchaus diskreminierend.
Meine Exfrau musste in eine bestimmte Kirche eintreten weil sie sich in einem Altenpflegeheim bewarb, als Pflegedienstleitung.
Das ist etwas was ich absolut nicht akzeptieren kann, da dort sowieso Menschen/Patienten waren die den unterschiedlichsten oder gar keiner Religion angehörten.

Als reine "Schützenhilfe" zu verlangen, dass sie der selben Glaubensrichtung angehören müssen, widerspricht der für mich Religionsfreiheit.

Das meiste davon habe ich doch auch in meinem Beitrag geschrieben.

Zitat:Eine Religionszugehörigkeit kann nur zur Bedingung gemacht werden, 
wenn die Konfession für die Tätigkeit "objektiv geboten" sei.

So ist doch auch Bogdans erneute Zitierung des Urteils überflüssig, weil ich auch auf die "Rücküberweisung" hingewiesen habe ---

und die dort stattzufindende Prüfung des "Aufgabenbereiches"
unter Berücksichtigung einer erforderlichen / nicht erforderlichen kirchlichen Ausrichtung.
#26

Speziell für Bogdan, damit er ein wenig Luft holen kann beim Auffinden meiner Verfehlungen hier.

Die Bistümer Eichstätt und Würzburg  haben jeweils Anzeige gegen Priester erstattet,
die des sexuellen Missbrauchs verdächtig sind.

Und jetzt natürlich nochmals, zum X-ten Male meine Frage, gestellt am 08.10. 18 (post # 3,)
zu Ihrer großen Freude hier.
#27

Bogdan, ein kurzer Versuch Ihr Auftreten hier zu beurteilen.
Das steht mir wahrscheinlich gar nicht zu, trotzdem.


Seit einiger Zeit ist mir bewusst, weshalb Sie vor allem diese (und auch an anderer Stelle)
an Sie gerichteten Fragen nicht beantworten.

Sofern Sie nicht mit einem Einzeiler antworten können, dann aber höchstens in Frageform und
-  sofern Ihnen kein passender Smiley zur Verfügung steht und
-  sofern Sie keinen passenden Link im „www“ finden,
versagt Ihnen die Stimme!

Sie sind Weltmeister in copy/paste, aber hilflos Ihre Meinung mit eigenen Worten zum Ausdruck zu bringen.
Mut dem Tüchtigen, aber daran mangelt es!
 
Zu den NUB:
Ich habe vor dem Posten dieses Beitrags überlegt, welche Leute ich damit erreiche,
ich habe überlegt, ob ich Ihnen die obige Bewertung auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würde,
ich habe mich vor allem bemüht, Ihnen friedlich und respektvoll diese meine Meinung zu schreiben.

SwmGh.
#28

Zitat:Das hat Papst Franziskus eingeräumt. "Es stimmt, es ist ein Problem", sagte er. "Ich weiß, dass Priester und auch Bischöfe das getan haben. Und ich glaube, es wird immer noch getan." Derartige Vorfälle könnten "überall" geschehen

Quelle des Zitates 

Nach dem die Zeitschrift Women Church World es öffentlich gemacht hat. 
Zitat:Einige Frauenglaubensgemeinschaften seien aufgelöst worden, einige Kleriker seien "suspendiert" und "weggeschickt" worden.
Quelle des Zitates 

Wie wäre es es mit einer Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft?


Zitat:Die Priester hätten sich später geweigert, ihre Vaterschaft anzuerkennen, oder die Ordensschwestern seien zur Abtreibung gezwungen worden – nach katholischer Lehre eine Todsünde.
Quelle des Zitates 

Aber Moral predigen Devil
#29

(06.02.2019, 16:38)Bogdan schrieb:  Nach dem die Zeitschrift Women Church World es öffentlich gemacht hat. 

Wie wäre es es mit einer Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft?

Aber Moral predigen

Von A - Z Schmarrn, wie Sie diese Verfehlungen anprangern.

Papst F. hat seine Verurteilung dieser Schandtaten nicht ausgesprochen
NACH und WEGEN der Veröffentlichung durch diese Zeitschrift.

Women Church World IST ein Magazin des Vatikan!

Ob eine örtlich zuständige Staatsanwaltshaft (o.ä.) eingeschaltet wurde, wird von der "Zeit" nicht genannt,
da die Untaten auch nicht einem bestimmten Ort zugeschrieben werden.

Papst Franziskus predigt zu Recht Moral, verurteilt zu Recht Unmoral,
Sie können ihm, auch nicht geifernd, diesbezüglich etwas vorwerfen!

Bei nur geringstem Verständnis, Geschriebenes auch zu verstehen
und darauf folgendem etwas logischerem Beitrag,
ohne der verfehlten Schadenfreude,
hätte Ihr Zitatenwirrwar (3 x gleicher Zeilenfüller) zur Diskussion beitragen können.

siehe post # 27 !
#30

Bogdan, was Sie in diesem Fall treiben, das ist feindselige Brunnenvergiftung!

In der gestrigen AA wird auf Seite 5 auch darüber berichtet.
Bereits der Vorgänger von Papst Franziskus,
"unser Bene" habe bereits diese GEMEINschaft auch gegen Widerstand aufgelöst.
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