16.01.2018, 20:29
(16.01.2018, 20:07)Lueginsland schrieb: Wenn tatsächlich in X Jahren die Grundsteuer nach dem Marktwert berechnet wird, ist vorher ein gewaltiger
St. Bürokratismus erforderlich.
Das kann man aussitzen, bis dahin ist die Schere stumpf.
Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht einige andere Berechnungsmöglichkeiten, schau mer mal.
In der Welt (glaub ich) war heute ein Artikel, in dem es hieß, wenn was kommt, kommt es frühestens 2027.
Außerdem stand da, die Steuerreform werde "aufkommensneutral" sein. Ich weiß zwar nicht, wieso eigentlich, aber sei's drum. Ältere Immobilien würden dann vermutlich billiger, neue teurer. Wenn's stimmt, ändert sich für mich persönlich gar nix. Das Haus hier ist knapp 50 Jahre alt, also so "mittel".
Früher konnte man das BVerfG noch ungefähr einschätzen, aber auch die drehen leider zunehmend frei. Und wenn sie etwas dagegen sagen, muss es die Politik erst noch umsetzen. Der Politik gehen die Fristen, die das Gericht zu setzen pflegt, auch zunehmend am Arsch vorbei, siehe Erbschaftsteuer (es ist ein kapitaler Fehler unseres Grundgesetzes, dass das BVerfG keine Mittel hat, seine Urteile durchzusetzen). Will sagen, man weiß noch überhaupt nicht, was sie sagen werden und was die Politik wann daraus machen wird.
Also ist es definitiv zu früh, sich aufzuregen.