10.11.2017, 11:37
(10.11.2017, 10:11)Sophie schrieb: Das es auch gesetzliche Bestimmungen zum Verbot der Sonntagsarbeit gibt, ist es ja nicht so völlig abwegig, davon auszugehen, dass grundsätzlich eben ein Ruhetag in einem Abschnitt von 7 Tagen vorliegen muss.
Bei den Juristen bedeutet grundsätzlich, dass es eine Ausnahme gibt.
Welche Ausnahme meinen Sie?