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Normale Version: 12 Tage am Stück arbeiten...
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Sophie

... das hält der Europäische Gerichtshof für zuträglich. Die Klage eines portugisichen Kasinomitarbeiters wurde abgewiesen.

>>Die vorgesehene wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss demnach nicht zwingend nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen gewährt werden. Sie sei an einem beliebigen Tag innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen möglich, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-306/16).>>

Also einen zu Beginn der Woche und einen am Ende.  



http://www.rp-online.de/politik/eu/eugh-...-1.7192832

PuK

(09.11.2017, 18:08)Sophie schrieb: [ -> ]... das hält der Europäische Gerichtshof für zuträglich. Die Klage eines portugisichen Kasinomitarbeiters wurde abgewiesen.
>>Die vorgesehene wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss demnach nicht zwingend nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen gewährt werden. Sie sei an einem beliebigen Tag innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen möglich, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-306/16).>>
Also einen zu Beginn der Woche und einen am Ende.  
http://www.rp-online.de/politik/eu/eugh-...-1.7192832

Wie.. einen? Was für eine "vorgesehene Ruhezeit von einem Tag"?

Natürlich kann man als Arbeitnehmer einen Vertrag unterschreiben, dass man sechs Tage Vollzeit arbeiten muss. Aber es zwingt einen keiner dazu, und man sollte es nicht tun, weil man sich damit zurückbegibt in die arbeitsrechtlichen Verhältnisse unserer Großeltern.

Aber erst unterschreiben und dann dagegen klagen ist doof. Einfach sagen "Ich stehe Ihnen an fünf Tagen pro Woche für jeweils acht Stunden zur Verfügung. So, wie es in unserem Land üblich ist." Und wenn der potenzielle Chef meint, das ginge so nicht, dann muss er eben einen anderen Bewerber einstellen oder schnitzen.

Sophie

(09.11.2017, 18:30)PuK schrieb: [ -> ]Wie.. einen? Was für eine "vorgesehene Ruhezeit von einem Tag"?

Natürlich kann man als Arbeitnehmer einen Vertrag unterschreiben, dass man sechs Tage Vollzeit arbeiten muss. Aber es zwingt einen keiner dazu, und man sollte es nicht tun, weil man sich damit zurückbegibt in die arbeitsrechtlichen Verhältnisse unserer Großeltern.

Aber erst unterschreiben und dann dagegen klagen ist doof. Einfach sagen "Ich stehe Ihnen an fünf Tagen pro Woche für jeweils acht Stunden zur Verfügung. So, wie es in unserem Land üblich ist." Und wenn der potenzielle Chef meint, das ginge so nicht, dann muss er eben einen anderen Bewerber einstellen oder schnitzen.

Es geht ja nicht um sechs Tage, sondern eben um zwölf die am Stück und ohne einen Tag Pause dazwischen gearbeitet werden müssen, laut Auffassung und Entscheidung des EuGH. Dieser sieht es so, dass zwar ein Tag in der Woche Ruhetag zu sein hat, dass der AG aber innerhalb von zwei Wochen bestimmen kann, auf welche Tage, diese zwei Ruhetage fallen. Also beispielsweise den ersten und den letzten von 14 Tagen. Dann muss der AN 12 Tage am Stück arbeiten.

Vertragliche Regelungen und Absprachen, die nicht vom jeweiligen Arbeitszeitenrecht gedeckt sind, sind ungültig. Da hilft es auch nichts, wenn der AN unterschreibt, dass er 12 Stunden am Tag zu arbeiten gewillt ist. 8 ist nunmal die Regel und 10 die allerhöchste Ausnahme und das nicht dauerhaft.

Insofern ist das schon eine interessante Auslegung des Gerichts. Wenn es also eine Vorschrift gibt, dass ein Tag in der Woche Ruhetag zu sein hat, ist es dann wirklich im Sinne des Gesetzes, diese Tage auf variable Weise so legen, dass der AN eben keinen Ruhetag in EINER Woche hat.

Der EUGH meint ja. Ich finde das arbeitnehmerhöchstunfreundlich. Dagegen zu klagen finde ich richtig auch wenn es keinen Erfolg zeitigte.

messalina

Wie ist das eigentlich bei einem Schichtwechsel? Also wenn z. B. eine Krankenschwester nach 2 Wochen von Nacht- auf Tagschicht wechselt, darf die dann auch am letzten Tag der Nachtschicht bis 6 Uhr früh und dann ohne Pause gleich um 6 Uhr für die Tagschicht eingeteilt werden? [Bild: dnewluyd.gif] Ich habe mal gehört, dass das geht. Das wäre dann so ähnlich wie bei den 2x 6 Tagen ohne Pause dazwischen.

Lueginsland

(09.11.2017, 19:14)Sophie schrieb: [ -> ]Es geht ja nicht um sechs Tage, sondern eben um zwölf die am Stück und ohne einen Tag Pause dazwischen gearbeitet werden müssen, laut Auffassung und Entscheidung des EuGH. Dieser sieht es so, dass zwar ein Tag in der Woche Ruhetag zu sein hat, dass der AG aber innerhalb von zwei Wochen bestimmen kann, auf welche Tage, diese zwei Ruhetage fallen. Also beispielsweise den ersten und den letzten von 14 Tagen. Dann muss der AN 12 Tage am Stück arbeiten.

Vertragliche Regelungen und Absprachen, die nicht vom jeweiligen Arbeitszeitenrecht gedeckt sind, sind ungültig. Da hilft es auch nichts, wenn der AN unterschreibt, dass er 12 Stunden am Tag zu arbeiten gewillt ist. 8 ist nunmal die Regel und 10 die allerhöchste Ausnahme und das nicht dauerhaft.

Insofern ist das schon eine interessante Auslegung des Gerichts. Wenn es also eine Vorschrift gibt, dass ein Tag in der Woche Ruhetag zu sein hat, ist es dann wirklich im Sinne des Gesetzes, diese Tage auf variable Weise so legen, dass der AN eben keinen Ruhetag in EINER Woche hat.

Der EUGH meint ja. Ich finde das arbeitnehmerhöchstunfreundlich. Dagegen zu klagen finde ich richtig auch wenn es keinen Erfolg zeitigte.

Weil nun mal Richter in keinem Arbeitsverhältnis stehen, sondern in einem Dienstverhältnis "eigener Art"
(ich vermute mal, dass es so auch beim EuGH ist), fehlt ihnen vielleicht das Verständnis, dass ein hundsgemeiner
Arbeiter/Angestellter ermüden kann und regelrechte Pausen benötigt.

(ok, sie urteilen auch bei Schwerverbrechen, ohne eigene Erfahrung.)


Arbeitnehmerhöchstunfreundlich ist gelinde, es ist der Beginn der Ausbeutung, oder so ähnlich.
"Ich habe gesprochen, howgh!"

PuK

(09.11.2017, 19:14)Sophie schrieb: [ -> ]Es geht ja nicht um sechs Tage, sondern eben um zwölf die am Stück und ohne einen Tag Pause dazwischen gearbeitet werden müssen, laut Auffassung und Entscheidung des EuGH. Dieser sieht es so, dass zwar ein Tag in der Woche Ruhetag zu sein hat, dass der AG aber innerhalb von zwei Wochen bestimmen kann, auf welche Tage, diese zwei Ruhetage fallen. Also beispielsweise den ersten und den letzten von 14 Tagen. Dann muss der AN 12 Tage am Stück arbeiten.

Das entkräftet nicht meine Argumente. Ich hatte gesagt, es sei doof, wenn ein Arbeitnehmer einen solchen Vertrag unterschreibt. Das Gericht aber konnte gar nicht anders entscheiden. Ich hab hier (PDF, Seite 1 unten) noch was gefunden zu den Arbeitszeiten in Portugal.

Zitat:Mindestens an einem Tag in der Woche hat der Arbeitnehmer frei (descanso semanal obrigatório). Dieser Tag muss Sonntag sein, außer es liegt eine gesetzliche Ausnahmeregelung vor. In der Regel gewährt der Arbeitsvertrag auch noch einen weiteren freien Wochentag (descanso semanal suplementar).

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es für Kasinos eine gesetzliche Ausnahmeregelung für den Sonntag gibt. Es kann also jeder Tag sein. Und dann spricht laut Gesetz nichts dagegen, in einem Zeitraum von zwei Wochen den ersten und den letzten Tag zu nehmen, denn jeder von ihnen genügt dem Erfordernis "mindestens an einem Tag in der Woche frei".

Ja mei. Wenn halt solche Gesetze gelten, dann liegt es am Arbeitnehmer, individuell etwas besseres auszuhandeln oder erst gar nicht in dem Job anzufangen. Aber mitmachen und vor Gericht gehen ist doof. Auch, weil es ja keine Freude machen kann, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, gegen den man vor dem EuGH klagt.

TomPaul

(09.11.2017, 19:28)messalina schrieb: [ -> ]Wie ist das eigentlich bei einem Schichtwechsel? Also wenn z. B. eine Krankenschwester nach 2 Wochen von Nacht- auf Tagschicht wechselt, darf die dann auch am letzten Tag der Nachtschicht bis 6 Uhr früh und dann ohne Pause gleich um 6 Uhr für die Tagschicht eingeteilt werden? [Bild: dnewluyd.gif] Ich habe mal gehört, dass das geht. Das wäre dann so ähnlich wie bei den 2x 6 Tagen ohne Pause dazwischen.

Es verstößt gegen das Arbeitschutzgesetz.

Sophie

(09.11.2017, 19:46)PuK schrieb: [ -> ]Das entkräftet nicht meine Argumente. Ich hatte gesagt, es sei doof, wenn ein Arbeitnehmer einen solchen Vertrag unterschreibt. Das Gericht aber konnte gar nicht anders entscheiden. Ich hab hier (PDF, Seite 1 unten) noch was gefunden zu den Arbeitszeiten in Portugal.


Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es für Kasinos eine gesetzliche Ausnahmeregelung für den Sonntag gibt. Es kann also jeder Tag sein. Und dann spricht laut Gesetz nichts dagegen, in einem Zeitraum von zwei Wochen den ersten und den letzten Tag zu nehmen, denn jeder von ihnen genügt dem Erfordernis "mindestens an einem Tag in der Woche frei".

Ja mei. Wenn halt solche Gesetze gelten, dann liegt es am Arbeitnehmer, individuell etwas besseres auszuhandeln oder erst gar nicht in dem Job anzufangen. Aber mitmachen und vor Gericht gehen ist doof. Auch, weil es ja keine Freude machen kann, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, gegen den man vor dem EuGH klagt. Das ist doof, wie oben schon gesagt

Wer sagt dir denn, dass der AN einen solchen Vertrag unterschrieben hat?

Also einen Vertrag, in dem das so drinnen steht.

Dann wäre es in der Tat doof, wenn...

Ich glaube aber nicht dass der Kasinomitarbeiter doof ist. Ich glaube, dass der einen Vertrag unterschrieben hat, in dem stand, dass er einen Tag in der Woche frei hat und dass er dann irgendwann einmal - als meinetwegen Not am Mann war - 12 Tage am Stück eingesetzt werden sollte und das sogar getan hätte - aber nur gegen Überstundenentlohnung.

Und offenbar war es nicht so klar, ob das Gesetz so auszulegen ist.

Ich finde es nicht in Ordnung. Und ich finde es nicht doof, wenn man das zumindest höchstgerichtlich feststellen lässt.

TomPaul

(09.11.2017, 19:34)Lueginsland schrieb: [ -> ]Weil nun mal Richter in keinem Arbeitsverhältnis stehen, sondern in einem Dienstverhältnis "eigener Art"
(ich vermute mal, dass es so auch beim EuGH ist), fehlt ihnen vielleicht das Verständnis, dass ein hundsgemeiner
Arbeiter/Angestellter ermüden kann und regelrechte Pausen benötigt.

(ok, sie urteilen auch bei Schwerverbrechen, ohne eigene Erfahrung.)


Arbeitnehmerhöchstunfreundlich ist gelinde, es ist der Beginn der Ausbeutung, oder so ähnlich.
"Ich habe gesprochen, howgh!"

Der Richter macht keine Gesetze. Er bringt sie nur zur Anwendung.

Zitat:Aus der Vorlageentscheidung ergibt sich, dass die Richtlinie 93/104 mit dem Erlass des Código do Trabalho 2003(7) (Arbeitsgesetzbuch 2003) in portugiesisches Recht umgesetzt wurde. Dieser bestimmt in Art. 205 Abs. 1(8):

„Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf wenigstens einen Ruhetag pro Woche.“

Also in der einen Woche am Montag frei und in der nächsten Woche am Sonntag. Der Richter kann gar nicht anders entscheiden.

Rechtssache C‑306/16

PuK

(09.11.2017, 19:59)Sophie schrieb: [ -> ]Ich glaube aber nicht dass der Kasinomitarbeiter doof ist. Ich glaube, dass der einen Vertrag unterschrieben hat, in dem stand, dass er einen Tag in der Woche frei hat und dass er dann irgendwann einmal - als meinetwegen Not am Mann war - 12 Tage am Stück eingesetzt werden sollte und das sogar getan hätte - aber nur gegen Überstundenentlohnung.
Und offenbar war es nicht so klar, ob das Gesetz so auszulegen ist.
Ich finde es nicht in Ordnung. Und ich finde es nicht doof, wenn man das zumindest höchstgerichtlich feststellen lässt.

Du weißt ja, was ich von Beruf bin. Und wenn ich in meinem erlernten Beruf arbeite, würde ich mir über so was keine Sorgen machen.

Allerdings hatte ich auch schon Ferienjobs. Das war auf dem Bau und bei den Elektrikern.

Von den Arbeitgebern, die meinem Berufsbild entsprechen, musste ich so etwas nicht schriftlich einfordern. Mit denen bespricht man so eine Sache und dann gilt das und man kann sich darauf verlassen. Die ziehen einen nicht über den Tisch. Aber von den Inhabern dieser Elektroinstallationsfirmen hätte ich solche Vereinbarungen nur getroffen, wenn ich sie schriftlich mit nach Hause nehmen kann. Und im Kasino sowieso.

So auf da Brennsuppn dahergschwomma kann man doch als Mitarbeiter im Spielkasino gar nicht sein wie der Typ.
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