10.11.2017, 09:43
(09.11.2017, 21:48)Sophie schrieb: Es wäre durchaus auch eine andere Auslegung denkbar gewesen. Eigentlich hätte der Gesetzgeber klar darlegen müssen, wie er eine Regelung meint.
für den Satz:
Zitat:Dieser bestimmt in Art. 205 Abs. 1(8 ):
„Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf wenigstens einen Ruhetag pro Woche.“
Es gibt keine andere Möglichkeit der Auslegung. Der Arbeitsnehmer hat Anspruch auf einen Tag in der Woche. Es ist nicht geregelt, wann der Tag innerhalb der Woche gegeben werden muss.
Die Woche beginnt auch in Portugal Am Monntag und endet am Sonntag.
Für Deutschland sind im ArbZG die 3§ ff wichtig. Das sollte man als Arbeitnehmer wissen. Ich stelle immer wieder fest, dass man zwar weis wer der letzte Dschungelkönig ist, aber völlig Unwissenheit über das ArbZG.
Leider schreitet die Volksverdummung in Deutschland rasend schnell voran.