09.11.2017, 20:04
(09.11.2017, 19:34)Lueginsland schrieb: Weil nun mal Richter in keinem Arbeitsverhältnis stehen, sondern in einem Dienstverhältnis "eigener Art"
(ich vermute mal, dass es so auch beim EuGH ist), fehlt ihnen vielleicht das Verständnis, dass ein hundsgemeiner
Arbeiter/Angestellter ermüden kann und regelrechte Pausen benötigt.
(ok, sie urteilen auch bei Schwerverbrechen, ohne eigene Erfahrung.)
Arbeitnehmerhöchstunfreundlich ist gelinde, es ist der Beginn der Ausbeutung, oder so ähnlich.
"Ich habe gesprochen, howgh!"
Der Richter macht keine Gesetze. Er bringt sie nur zur Anwendung.
Zitat:Aus der Vorlageentscheidung ergibt sich, dass die Richtlinie 93/104 mit dem Erlass des Código do Trabalho 2003(7 ) (Arbeitsgesetzbuch 2003) in portugiesisches Recht umgesetzt wurde. Dieser bestimmt in Art. 205 Abs. 1(8 ):
„Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf wenigstens einen Ruhetag pro Woche.“
Also in der einen Woche am Montag frei und in der nächsten Woche am Sonntag. Der Richter kann gar nicht anders entscheiden.
Rechtssache C‑306/16