09.11.2017, 19:59
(09.11.2017, 19:46)PuK schrieb: Das entkräftet nicht meine Argumente. Ich hatte gesagt, es sei doof, wenn ein Arbeitnehmer einen solchen Vertrag unterschreibt. Das Gericht aber konnte gar nicht anders entscheiden. Ich hab hier (PDF, Seite 1 unten) noch was gefunden zu den Arbeitszeiten in Portugal.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es für Kasinos eine gesetzliche Ausnahmeregelung für den Sonntag gibt. Es kann also jeder Tag sein. Und dann spricht laut Gesetz nichts dagegen, in einem Zeitraum von zwei Wochen den ersten und den letzten Tag zu nehmen, denn jeder von ihnen genügt dem Erfordernis "mindestens an einem Tag in der Woche frei".
Ja mei. Wenn halt solche Gesetze gelten, dann liegt es am Arbeitnehmer, individuell etwas besseres auszuhandeln oder erst gar nicht in dem Job anzufangen. Aber mitmachen und vor Gericht gehen ist doof. Auch, weil es ja keine Freude machen kann, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, gegen den man vor dem EuGH klagt. Das ist doof, wie oben schon gesagt
Wer sagt dir denn, dass der AN einen solchen Vertrag unterschrieben hat?
Also einen Vertrag, in dem das so drinnen steht.
Dann wäre es in der Tat doof, wenn...
Ich glaube aber nicht dass der Kasinomitarbeiter doof ist. Ich glaube, dass der einen Vertrag unterschrieben hat, in dem stand, dass er einen Tag in der Woche frei hat und dass er dann irgendwann einmal - als meinetwegen Not am Mann war - 12 Tage am Stück eingesetzt werden sollte und das sogar getan hätte - aber nur gegen Überstundenentlohnung.
Und offenbar war es nicht so klar, ob das Gesetz so auszulegen ist.
Ich finde es nicht in Ordnung. Und ich finde es nicht doof, wenn man das zumindest höchstgerichtlich feststellen lässt.