09.11.2017, 18:30
(09.11.2017, 18:08)Sophie schrieb: ... das hält der Europäische Gerichtshof für zuträglich. Die Klage eines portugisichen Kasinomitarbeiters wurde abgewiesen.
>>Die vorgesehene wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss demnach nicht zwingend nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen gewährt werden. Sie sei an einem beliebigen Tag innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen möglich, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-306/16).>>
Also einen zu Beginn der Woche und einen am Ende.
http://www.rp-online.de/politik/eu/eugh-...-1.7192832
Wie.. einen? Was für eine "vorgesehene Ruhezeit von einem Tag"?
Natürlich kann man als Arbeitnehmer einen Vertrag unterschreiben, dass man sechs Tage Vollzeit arbeiten muss. Aber es zwingt einen keiner dazu, und man sollte es nicht tun, weil man sich damit zurückbegibt in die arbeitsrechtlichen Verhältnisse unserer Großeltern.
Aber erst unterschreiben und dann dagegen klagen ist doof. Einfach sagen "Ich stehe Ihnen an fünf Tagen pro Woche für jeweils acht Stunden zur Verfügung. So, wie es in unserem Land üblich ist." Und wenn der potenzielle Chef meint, das ginge so nicht, dann muss er eben einen anderen Bewerber einstellen oder schnitzen.