10.11.2017, 12:02
(10.11.2017, 11:53)leopold schrieb: Ich bin deswegen nicht näher auf Ihre Ausführungen eingegangen, weil ich sie für irrelevant halte. Es gibt biologisch gesehen mehr oder weniger eindeutige Ausprägungen des weiblichen und des männlichen Geschlechts. Und es gibt uneindeutige Ausprägungen, unter denen die Betroffenen subjektiv oder objektiv leiden, u. a. weil sie bisher oft genötigt wurden, sich für weiblich oder männlich zu entscheiden. Diesen Nöten hat das Verfassungsgericht nun Rechnung getragen und eine dritte Kategorie (intersexuell) eingeführt. Das ist eine juristische und keine biologische Einordnung.
Auf der medizinischen Ebene hat sich ja schon viel getan. Früher, also noch in den 60er und 70er Jahren, teilweise auch noch bis weit in die 80er hinein, hat man bei Babys, bei denen da unten nichts von beidem richtig ausgebildet war, noch im Kleinkindalter, also im "nicht einwilligungsfähigen Zustand", einfach "irgendwas" konstruiert. Und meistens wurde es dann ein Mädchen. Irgendwo habe ich die Antwort eines Arztes auf die Frage, warum er praktisch nur Mädchen "mache", gelesen. Er hat gesagt, es sei ganz einfach leichter, ein Loch zu graben als einen Turm zu errichten.
Heute wartet man ab bis mindestens nach der Pubertät und fragt die Leute erst dann, was nun werden soll.
Die Juristerei agiert nicht im luftleeren Raum. Gesetze, so abstrakt sie sind, und die zugehörige Jurisdiktion dienen immer dazu, konkrete Lebenssituationen zu erfassen. Es ist nicht Aufgabe von Juristen, fiktive Mischgeschlechter zu erfinden, die es in der Realität nicht gibt, sondern nur in der Phantasie von irgendjemandem. Das ist wenn, dann etwas für die Autoren von Belletristik.
Oder für Poststrukturalisten . Nur gibt es keine poststrukturalistischen Juristen, weil das paradox wäre.