10.11.2017, 00:11
(09.11.2017, 20:26)PuK schrieb: Deshalb hätte man diese Schleuse nicht aufmachen dürfen. Es wäre dem Verfassungsgericht problemlos möglich gewesen, vom Gesetzgeber zu fordern, den Geschlechtseintrag ganz wegzulassen. Art. 3 GG gäbe da viel her. Was soll das? Das sieht man. Wirkliche Zweifelsfälle in dem Sinn, dass "beides" vorhanden ist, gibt es nicht.
Es ist, sofern ich die Thematik richtig verstanden habe, nicht nur eine physiologische Angelegenheit, sondern auch eine psychische. Diese Leute empfinden sich keinem Geschlecht zugehörig. Ist sicherlich auch eine Folgewirkung der genetischen Ausprägung. Kann ich alles nachvollziehen. Nur die Sache mit den eigenen Toiletten will mir nicht in den Kopf. Vermutlich könnte es ein(e) Betroffene® erklären, aber in unserem kleinen Foren-Biotop wird wohl keiner vorhanden sein - rein statistisch gesehen.
Martin