09.11.2017, 20:34
(09.11.2017, 20:26)PuK schrieb: Mit mehr als drei. Viel mehr. Ein Klinefelter-Mann (Genotyp XYY) ist nicht "inter" und auch nicht "divers". Wenn man so will, ist er männlicher als männlich, supermännlich sozusagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so jemand mit dem Urteil glücklich ist.
Deshalb hätte man diese Schleuse nicht aufmachen dürfen. Es wäre dem Verfassungsgericht problemlos möglich gewesen, vom Gesetzgeber zu fordern, den Geschlechtseintrag ganz wegzulassen. Art. 3 GG gäbe da viel her.
Für statistische Auswertungen halte ich es für notwendig, diese Angabe zu machen. Das "dritte Geschlecht" fällt statistisch nicht ins Gewicht, wird aber viel Arbeit machen. Das muss man wohl in Kauf nehmen.