09.11.2017, 20:26
(09.11.2017, 20:16)leopold schrieb: Solche Menschen sind in der Regel ohnehin vom Schicksal geschlagen. Ich finde es gut, dass ihnen der Amtsschimmel nun wenigstens zugestehen muss zu äußern, dass sie sind, wie sie sind. Welche Konsequenzen das haben wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls werden jede Menge Formulare abzuändern sein und die Statistiker haben es in Zukunft mit drei Geschlechtern zu tun.
Mit mehr als drei. Viel mehr. Ein Klinefelter-Mann (Genotyp XYY) ist nicht "inter" und auch nicht "divers". Wenn man so will, ist er männlicher als männlich, supermännlich sozusagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so jemand mit dem Urteil glücklich ist.
Deshalb hätte man diese Schleuse nicht aufmachen dürfen. Es wäre dem Verfassungsgericht problemlos möglich gewesen, vom Gesetzgeber zu fordern, den Geschlechtseintrag ganz wegzulassen. Art. 3 GG gäbe da viel her. Was soll das? Das sieht man. Wirkliche Zweifelsfälle in dem Sinn, dass "beides" vorhanden ist, gibt es nicht. Es gibt allerdings Fälle, wo es da unten seltsam aussieht, weil da eigentlich so gut wie gar nichts ist. Dann schafft ein MRT + Gentest Klarheit. Alles, was unter homo sapiens fällt und kreucht und fleucht, kann letztlich zweifelsfrei einem von beiden Geschlechtern zugeordnet werden. Es gibt keinen Raum dazwischen, da ist kein "Niemandsland" an der Grenze und man kann auch nicht wie in der DMZ zwischen Nord- und Südkorea in dieser Baracke mit einer Arschbacke im Norden sitzen und mit der anderen im Süden. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, unter denen man sich für eine entscheiden muss.
Die Feststellung des Geschlechts, falls es irgendwas zur Sache tut, was eigentlich nur bei Sexualdelikten der Fall sein kann oder bei der Einreise in bestimmte Länder kann man getrost der Polizei und den Zöllnern überlassen. Die machen das schon, wenn sie meinen, dass es notwendig ist.