20.12.2018, 09:00
(20.12.2018, 01:07)forest schrieb: Die Anführungszeichen deswegen, um dem verbreiteten Irrtum (wohl nicht Ihrer) zuvorzukommen, Betriebsausgaben von der Steuerschuld abziehen (absetzen) zu können.
Man tut sich leichter damit, Nettomiete und Nebenkosten auseinander zu halten. Die Grundsteuer ist Teil der Nebenkosten und hat mit der Nettomiete nichts zu tun, wie Sie wohl auch wissen. Allerdings ist es mit dem Auseinanderhalten vorbei, wenn der Vermieter die Grundsteuer nicht mehr den Nebenkosten aufschlagen darf.
Er wird - und man kann es ihm nicht verdenken - stattdessen die Nettomiete erhöhen. Dann hat er zwar höhere Mieteinnahmen, aber die werden von der dann von ihm selbst zu zahlenden Grundsteuer aufgefressen. Unter dem Strich bringt der Vorschlag Barleys nichts; weder dem Mieter, noch dem Vermieter und dem Staat auch nicht.
Nun die Frage: Was soll das dann?
Für den Fall, daß der Vermieter auch Selbstnutzer in seinem vermieteten Haus ist, zahlt er natürlich brav anteilig seine Grundsteuer, die er dann auch nicht 'absetzen' kann.
Ich denke, man sollte zunächst einmal abwarten, auf welcher Basis die Grundsteuer in Zukunft berechnet wird. Ist es die Grundfläche des genutzten Grundstücks, so dass Wohnungen in Mehrfamilienhäusern weniger belastet werden als Einfamilienhäuser, wäre aus meiner Sicht gerechtfertigt, dass allein die Bewohner der Wohnungen oder Häuser, also auch die Mieter, die Grundsteuer zahlen. Denn dann geht es bei der Grundsteuer um einen Ausgleich für die Nutzung des knappen Guts Boden in Städten.
Basiert die Berechnung der Grundsteuer aber auf dem Wert der Immobilie, sollte allein der Eigentümer zahlen, denn nur der profitiert ja vom steigenden Vermögenswert. Würde hier der Mieter über die Nebenkosten zur Kasse gebeten, wäre er doppelt bestraft.