14.06.2018, 09:43
(14.06.2018, 07:36)Kreti u. Plethi schrieb: Sie sollten den Verbraucher entschädigen und/oder auf das versprochene Produkt nachrüsten.
Schließlich schlägt sich der mit Fahrverboten und vor allem den Wertverlusten herum.
Dass der Konzern damit einverstanden ist zeigt ja auch dass er mit viel höheren Einbußen gerechnet hat.
Gab's nicht eine Rechnung, die eine Hardwareumrüstung auf über 5 Milliarden bezifferte?
Bisher ist die Musterfeststellungsklage ja auch noch nicht durch und die wenigen, die das Risko eingehen einzeln zu klagen, wird VW locker verkraften.
Man darf gespannt sein was sich noch tut, dahingehend, bis zum Ablauf der Fristen.
Wir bräuchten halt ein umfassendes Rückgaberecht, was es offenbar in Österreich gibt, aber nicht bei uns. Und zwar ein wirklich umfassendes, beim Hersteller, gegen Neupreis. ("Du host ma an rechtn Scheißdreck vakauft!") Das tut dem Hersteller (Hersteller überleben i.d.R. länger als Händler) nämlich weh. Oder anders: Ein vernünftiges Produkthaftungsgesetz gehört her.