25.10.2018, 19:13
(25.10.2018, 18:32)Bogdan schrieb: Die Kirchen dürfen bei Einstellungen nicht auf Religionszugehörigkeit pochen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
Das ist aus meiner Sicht eine sehr sehr gute Entscheidung.
Jedoch ist im Fall Egenberger noch nicht "aller Tage Abend."
Die endgültige Entscheidung ging zurück an die Erfurter Richter.
Eine Religionszugehörigkeit kann nur zur Bedingung gemacht werden,
wenn die Konfession für die Tätigkeit "objektiv geboten" sei.
Egenberger ist nicht wegen ihrer Konfession abgelehnt worden,
sondern weil sie einen Fachhochschulabschluss hatte und keinen Universitätsabschluss.
Ich habe Sie übrigens schon mehrmals gebeten, die Fragen = post # 3 zu beantworten,
eine Erklärung für Ihre Freude zu nennen.
PS: Ich stelle mir gerade eine vegane Wurstverkäuferin vor