17.04.2018, 13:53
(17.04.2018, 13:42)Michl schrieb: Die Konfession von Bewerbern darf nicht bei "jeder" Stelle Ausschlusskriterium sein.
Das Urteil kommt uU den kirchlichen Trägern gerade recht.
Bei dem Fachkräftemangel im sozialen und pflegerischen Bereichen dürfen nun auch Heiden,
Muslime und sonstige Religionsangehörige ran.
Bei Schlüsselpositionen wird es bleiben, wie es schon immer war und ist.
Ist ja wohl logisch, oder?
Oder sollte ein Moslem, Mormone oder Altkatholik Diakonie- oder Caritasdirektor von Neu-Ulm oder Augsburg sein?