03.11.2017, 09:48
(03.11.2017, 09:02)TomPaul schrieb: Es gab Zeiten, da wäre eine Vorstrafe oder mangelnde Kenntnisse in der deutschen Sprache ein KO-Kriterium gewesen. Solche Bewerber wären nicht einmal zum Eignungstest eingeladen worden.
Es ist nicht so, dass es keine Einstellungskriterien gäbe in Berlin. Sie werden nur einfach nicht auf jeden angewendet.
Zitat:So könnten die Anwärter teils nicht schwimmen, obwohl dies eine Einstellungsvoraussetzung ist.
Quelle: Welt