22.09.2017, 14:39
(22.09.2017, 13:59)TomPaul schrieb: Eine Steigerung von 2.942 im ersten Halbjahr 2016 auf 3.485 ist eine erhebliche Steigerung.
Es macht nur deutlich, dass den Täter die Verschärfung des Strafrechtes egal ist und es keine abschreckende Wirkung hat.
Öhm Verzeihung, aber seit wann hat jemals ein Strafmaß eine abschreckende Wirkung gehabt?
Es ist die Gefahr erwischt zu werden die eine Abschreckung erzielt, da spielt das Strafmaß eine untergeordnete Rolle.
Solche "Straferhöhungen" dienen einzig, vorzugsweise kurz vor Wahlen, der "Beruhigung" des Wählers.
Wenn jeder zweite der mit dem Handy beim Fahren telefoniert erwischt würde reichten auch 40,-€ bei den jetzt angedachten 100,- € wird sich rein gar nichts ändern solange sie sich sicher sein können dass Kontrollen nicht verschärft werden.
Die Ankündigung von Straferhöhungen sind aber "billiger" wie die menschliche Arbeitskraft die man für die Kontrolle benötigen würde.