28.08.2019, 09:55
(28.08.2019, 09:47)EvaLuna schrieb: Haben Sie immer Zugang zu schriftlichen Urteilsbegründungen, die Sie interessieren?
Sie haben diesen Zugang auch. Okay dazu müsste man Grundkenntnisse über den Rechtsstaat und die Veröffentlichung von Urteilen des Gerichts haben.
Artikel BverfG zum Urteil vom 26.02.1997 - 6 C 3.96